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Umsatzsteuersystem: Steuerzahlerbund fordert Vereinfachung

22.12.2021

Das Umsatzsteuersystem braucht eine Bestandsaufnahme und sollte vereinfacht werden, meint der Bundessteuerberaterverband e.V. (BdSt) – und erläutert dies am Beispiel der Besteuerung von Weihnachtsbäumen.

Wie ein Weihnachtsbaum besteuert wird, hänge davon ab, welchen Baum man für das Fest kaufe – und bei wem. Dann könnten 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden – oder gar keine. Die höchste steuerliche Belastung habe, wer einen künstlichen Baum oder einen bereits geschmückten Weihnachtsbaum kauft: Dafür würden 19 Prozent Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) fällig. Günstiger werde es bei einem echten Nadelbaum. Wer den Baum aus einer Weihnachtsbaum-Zucht kauft, zahle nur noch 10,7 Prozent Umsatzsteuer. Im Baumarkt- oder Gartencenter werde es noch günstiger: Hier gelte der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Der Forstwirt könne den Baum unter Umständen sogar mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an die Kunden abgeben. Und wer den Baum bei einem so genannten Kleinunternehmer kaufe, zahle gar keine Umsatzsteuer.

Zum Schluss weist der BdSt noch auf eine Finesse des deutschen Steuerrechts hin: die Differenzbesteuerung. Wird ein gebrauchter Kunstbaum zum Beispiel beim Trödler gekauft, würden grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, aber nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Trödlers und dem Wiederverkaufswert.

Bundessteuerberaterverband e.V., PM vom 20.12.2021

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