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Tätowier-Tinten und Permanent Make-up: Neue EU-weite Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Kraft

05.01.2022

Seit dem 04.01.2021 gelten für gefährliche Stoffe, die in Gemischen für Tätowier-Tinten und Permanent Make-up enthalten sind, neue Grenzwerte. Wie die Europäische Kommission mitteilt, treten damit die EU-Rechtsvorschriften, die im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung 2020 beschlossen wurden, in Kraft.

Die Beschränkung gelte für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie für Chemikalien, die bereits in Kosmetika verboten sind. Betroffen seien außerdem hautsensibilisierende Stoffe, haut- und augenreizende Stoffe, Metallverunreinigungen, aromatische Amine und einige Pigmente.

Die Chemikalien seien bereits in ihrer Verwendung als Kosmetika und in Tätowierfarben in sieben Mitgliedstaaten verboten: in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Schweden und Slowenien. Die neuen Vorschriften gölten nun für alle EU-Staaten. Damit würden Bürger in der gesamten EU gleichermaßen geschützt, unabhängig davon, in welchem Land sie sich tätowieren lassen und ob die Tinte in der EU hergestellt wurde oder nicht.

Für die Stoffe, die ab heute verboten sind, gibt es laut Kommission auf dem Markt sichere Alternativen. Die grünen und blauen Pigmente würden erst ab dem 04.01.2023 verboten sein. Damit erhielten die Unternehmen mehr Zeit, um sichere Alternativen für diese beiden Pigmente zu finden.

Europäische Kommission, PM vom 04.01.2021

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