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Steuerberater: Finanzausschuss entscheidet über Fristverlängerungen

12.01.2022

Am 12.01.2022 steht das Thema möglicher Fristverlängerungen zur Entlastung der Steuerberater im Finanzausschuss des Bundestages an. In diesem Zusammenhang weist der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) auf die Dringlichkeit der Thematik hin. Denn die Steuerberater gerieten in der aktuellen Krise zunehmend ans Limit.

Deshalb halte der BdSt eine Fristverlängerung bei der Einkommensteuererklärung 2020 für Steuerberater bis Ende August 2022 für angemessen. Aktuell müssten Steuerberater die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Veranlagungsjahr 2020 bis zum 31.05.2022 abgeben. Mit Blick auf die Sitzung des Finanzausschusses betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel, dass ein zustimmungsfähiger Antrag vorliege. So habe die Unionsfraktion einen Antrag für eine Verlängerung der Fristen bis Ende August 2022 in den Finanzausschuss überwiesen, über den nun abgestimmt werden solle.

Wie dringlich der Bedarf für eine Verbesserung der Situation ist, zeige die BdSt-Online-Umfrage "Steuerberatungskanzleien an der Belastungsgrenze?". Zwischen dem 05.11.2021 und dem 20.12.2021 hätten insgesamt 2.700 Teilnehmer ihre Stimme abgegeben – davon 75,5 Prozent Steuerberater und 22,8 Prozent Mitarbeiter steuerberatender Berufe. Insgesamt hätten 86,6 Prozent für eine längere Frist zur Abgabe der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse 2020 votiert. Mehr als die Hälfte hiervon (57,3 Prozent) hätten für eine Frist zum 31.08.2022 gestimmt. 29,3 Prozent der Beteiligten hätten sogar eine Verlängerung bis 31.12.2022 befürwortet.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 11.01.2022

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