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Steuer für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele: Ist beschlossene Sache

28.06.2021

Das Rennwett- und Lotteriegesetz wird modernisiert: Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig genauso besteuert wie vergleichbare andere Glücksspielformen. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 25.06.2021 zugestimmt, sodass dieser nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugleitet werden kann.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück, den dieser vor Kurzem in den Bundestag eingebracht hatte. Das Rennwett- und Lotteriegesetz weise in seiner geltenden Fassung eine Regelungslücke auf, warnte die Länderkammer in ihrem Gesetzentwurf – es enthalte keine Vorgaben zur Besteuerung der nunmehr erlaubnisfähigen Online-Glücksspielformen.

Nach der Neufassung werden Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig, wie bisher schon Rennwetten, Sportwetten, öffentlichen Lotterien und Ausspielungen, besteuert. Als Bemessungsgrundlage wird jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen. Hiervon sind sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst. Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten werden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer beträgt unverändert 20 Prozent.

Die steuerrechtlichen Änderungen unterstützen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags: Einerseits überführen sie das bisherige illegale Spielangebot in die Legalität und unterstellen es damit den ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrages. Andererseits tragen sie dazu bei, Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des Spielbetriebs zu bekämpfen.

Insgesamt wird das Rennwett- und Lotteriegesetz auf Initiative der Länder modernisiert und den aktuellen Erfordernissen angepasst – dies gilt etwa für die zum Teil veralteten ordnungsrechtlichen Regelungen. Sämtliche Steuerarten sollen dem Standard moderner Steuergesetze entsprechen.

Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz am 01.07.2021 in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 25.06.2021

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