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Stärkung der Verbraucherrechte: Mehr Transparenz im Internet und bei Kaffeefahrten

14.06.2021

Für Verbraucher wird die Transparenz im Online-Handel weiter verbessert. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, dem der Deutsche Bundestag jetzt zugestimmt hat, soll zudem gegen missbräuchliche Praktiken bei so genannten Kaffeefahrten vorgegangen werden.

Laut Bundesregierung erfasst das neue Gesetz neben herkömmlichen Waren und Dienstleistungen auch digitale Inhalte wie etwa eBooks oder Videoclips und digitale Dienstleistungen wie zum Beispiel soziale Netzwerke oder Videostreamingdienste.

Online-Marktplätze müssten künftig angeben, ob die von ihnen gelisteten Angebote von einem Unternehmen oder von Verbrauchern stammen. Vergleichsportale und andere Vermittlungsdienste müssten über Kriterien und Gewichtung für das Ranking angebotener Waren und Dienstleistungen informieren. Dabei müssten sie offenlegen, wenn das Ranking durch Werbung oder Zahlungen beeinflusst wird.

Veröffentlicht ein Unternehmen Bewertungen, müsse es die Kunden darüber aufklären, ob und wie es sicherstellt, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten.

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht soll in erster Linie die EU-Verbraucherrechterichtline in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das geltende Recht biete zwar bereits einen weitgehenden, aber keinen lückenlosen Schutz. Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken geschädigt werden, haben laut Bundesregierung in Zukunft einen Anspruch auf Schadenersatz: Dieser greife, wenn ein Käufer zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst wurde, die er sonst nicht getroffen hätte und durch die er einen Schaden erlitten hat.

Erfasst würden nicht nur Entscheidungen über den Erwerb oder Nichterwerb einer Ware oder Dienstleistungen, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen. Auch psychisch wirkender Zwang oder ausgeübter Druck, wie etwa das hartnäckige und unerwünschte Ansprechen von Verbrauchern mittels Telefonwerbung, können laut Regierung zu einem Schadenersatzanspruch führen. Die Verjährungsfrist für diese Schadenersatzansprüche werde von sechs auf zwölf Monate verlängert.

Nach wie vor gebe es Missstände bei Verkaufsveranstaltungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kaffeefahrten, führt die Bundesregierung weiter aus. Vor allem ältere Menschen würden mit teilweise irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Deshalb diene der Gesetzentwurf auch der Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken. Zum Schutz der Verbraucher werde nicht nur der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten bei Kaffeefahrten verboten, sondern auch der Vertrieb und die Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Bei unerwünschten Haustürgeschäften werde ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro eingeführt. Künftig müssten Veranstalter die Teilnehmer an Kaffeefahrten besser informieren. Veranstalter würden demnach verpflichtet, gegenüber der zuständigen Behörde mehr Informationen wie eine Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzuzeigen. Das gelte auch für Kaffeefahrten, die ins Ausland führen.

Auch die Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern würden erweitert. Bei der Bewerbung solcher Veranstaltungen seien unter anderem die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitzuteilen. Das soll eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Zugleich seien sie darüber zu informieren, unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht.

Der Gesetzentwurf enthält auch Klarstellungen zur Abgrenzung von kommerzieller Kommunikation und Meinungsäußerungen. Empfiehlt ein Influencer ein Produkt eines fremden Unternehmens, ohne dafür Geld oder eine ähnliche Gegenleitung zu bekommen, liege kein kommerzieller Zweck vor. Dann müssten Influencer diese Empfehlung auch nicht als "kommerziell" kennzeichnen. Diese Regelung gilt laut Regierung auch für Influencer, die sich aus dem Ausland an deutsche Verbraucher richten.

Des Weiteren soll eine einheitlichere und wirksamere Sanktionierung von Verstößen gegen Verbraucherrechte innerhalb der Europäischen Union erreicht werden. Bei Maßnahmen im Rahmen von koordinierten Aktionen könnten die europäischen Verbraucherschutzbehörden zur Ahndung weitverbreiteter Verstöße künftig Geldbußen verhängen.

Bundesregierung, PM vom 11.06.2021

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