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Spenden: Sind von der Steuer absetzbar

13.12.2023

Wer freiwillig und ohne jede Art von Gegenleistung etwas spendet, wird steuerlich belohnt. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin.

Wer an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Inland oder EU-/EWR-Ausland spendet, könne diesen Betrag als Sonderausgabe in der Steuererklärung ansetzen. Organisationen in anderen Ländern seien hierzulande nicht für einen Steuerabzug zugelassen. Damit ein steuerlicher Vorteil entsteht, sei der allgemeine Pauschbetrag von 36 Euro pro Jahr zu übertreffen. In der Ehe verdoppele sich die Höhe des Schwellenwerts. Bis zu 20 Prozent der Einkünfte dürfe die Summe der Spenden bei der jährlichen Steuer ausmachen, erläutert die Lohnsteuerhilfe. Darüber hinaus werde ein Spendenvortrag in das nachfolgende Jahr durchgeführt. Was in diesem Jahr die Steuerlast nicht mehr reduzieren kann, sei demnach nicht verloren, sondern wirke sich im nächsten Jahr noch positiv aus.

Für Einzelspenden unter 300 Euro gelte die einfache Nachweispflicht. Das heißt, der Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg werde als Beleg für die Zuwendung anerkannt. Bei höheren Beträgen sei eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster von der Empfängerorganisation notwendig. Ob digital versandt oder als klassische Briefpost, Hauptsache, die Bescheinigung liege vor. Doch diese könne getrost zu Hause in der Schublade aufbewahrt werden. Denn der Fiskus wolle sie nicht per se sehen. Sie sei dem Finanzamt erst auf Nachfrage vorzulegen. Das Gesetz fordere hier eine Belegvorhaltepflicht von Steuerpflichtigen.

Offiziell steuerlich anerkannt sind laut Lohnsteuerhilfe Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Weiterhin seien für den Spendenabzug Kriterien wie die Uneigennützigkeit der Körperschaft und eine unmittelbare, zeitnahe Mittelverwendung erforderlich. So habe nicht nur das Finanzamt, sondern auch die spendende Person Gewissheit, dass die Spendengelder gut angelegt sind. Daher sei Vorsicht bei Spendenaufrufen auf Internetportalen und Social Media geboten. Nicht hinter jeder professionellen Anzeige oder Website stehe ein seriöses Unternehmen, warnt die Lohnsteuerhilfe. Kriminelle täuschten manchmal falsche Tatsachen vor, um die Hilfsbereitschaft, die Solidarität und das Mitgefühl von Menschen auszunutzen und ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen.

Um nicht auf Kriminelle hereinzufallen, könne ein Blick auf das Impressum der Organisation helfen. Hier werde in der Regel unter Angabe der Steuernummer auf die Steuerbegünstigung durch das Finanzamt hingewiesen. Die Alarmglocken sollten schrillen, wenn es überhaupt kein Impressum gibt oder wenn der Firmensitz im Ausland liegt. Echte Wohlfahrtsorganisationen veröffentlichen auf ihrer Homepage zum Beispiel jährlich einen Jahresbericht, dem entnommen werden kann, für welche Projekte die Spenden konkret eingesetzt werden. Auch Transparenz, zum Beispiel wie viel von den Spendengeldern in die Verwaltung und Werbung fließen, zeugt laut Lohnsteuerhilfe von Seriosität.

Das DZI-Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen sei ebenfalls ein positives Signal. Eine Liste aller geprüften Organisationen könne auf deren Homepage eingesehen werden. Allerdings würden nur größere Organisationen auf Antrag und eigene Kosten hin geprüft. Kleinere Vereine blieben außen vor, könnten aber dennoch vertrauenswürdig arbeiten. Im Jahr 2024 solle endlich ein zentrales Spendenregister vom Bundeszentralamt für Steuern kommen, das Verbrauchern einen Zugang zu allen steuerbegünstigten Organisationen geben wird.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 12.12.2023

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