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Schwarze Liste der EU-Steueroasen: Erfasst nur Spitze des Eisbergs

25.01.2021

In einer Entschließung drängt das Europäische Parlament darauf, das System zur Erstellung der EU-Liste der Steueroasen zu ändern, da die Liste "für Missverständnisse sorgt und kaum wirksam ist".

Die EU-Liste der Steueroasen, die 2017 erstellt wurde, habe bisher "positive Auswirkungen" gehabt, sei aber "ihren Möglichkeiten nicht vollständig gerecht" geworden, da "Gebiete, die in der Liste genannt sind, für weniger als zwei Prozent der weltweiten Einbußen an Steuereinnahmen verantwortlich sind", so die Abgeordneten. Die Resolution, die am 21.01.2021 im Plenum angenommen wurde, besagt, dass die Liste, so wie sie gegenwärtig verwaltet wird, "für Missverständnisse sorgt und kaum wirksam ist". Die Verabschiedung der Entschließung bildet den Abschluss der Debatte zu dem Thema, die am Abend des 20.01.2021 mit der EU-Ratspräsidentschaft und der Kommission geführt wurde.

Die Abgeordneten schlagen Änderungen vor, um die Aufnahme in die (und die Streichung aus der) Liste transparenter und kohärenter zu machen, mit stärker unparteiisch ausgerichteten Kriterien. Es sollten Kriterien hinzugefügt werden, um sicherzustellen, dass mehr Länder als Steueroase eingestuft werden, und um zu verhindern, dass Länder überstürzt von der schwarzen Liste gestrichen werden, heißt es in dem Text. EU-Mitgliedsstaaten sollten anhand derselben Kriterien geprüft werden, die für die EU-Liste festgelegt wurden und gegebenenfalls ebenfalls als Steuerparadiese betrachtet werden.

Das Parlament sagt, dass das Kriterium der fairen Besteuerung nicht nur auf den Vorzugscharakter steuerlicher Maßnahmen beschränkt sein, sondern weitere Praktiken im Blick haben sollte. Dass die Kaimaninseln, die einen Unternehmenssteuersatz von null Prozent haben, vor kurzem von der schwarzen Liste gestrichen wurden, sei Beweis genug dafür. Neben anderen Maßnahmen schlagen die Abgeordneten daher vor, Drittländer und -gebiete, die einen Unternehmenssteuersatz von null Prozent haben oder Unternehmensgewinne nicht besteuern, automatisch in die Liste aufzunehmen.

Die Abgeordneten fordern, dass die Streichung von der schwarzen Liste nicht das Ergebnis lediglich kleiner Änderungen am Steuersystem sein sollte. So seien beispielsweise die Kaimaninseln und Bermuda von der Liste gestrichen worden, nachdem sie "sehr geringfügige substanzielle Kriterien und schwache Durchsetzungsmaßnahmen" eingeführt hatten. In der Entschließung werden daher strengere Prüfkriterien gefordert.

Alle Drittländer müssten fair behandelt und nach den gleichen Kriterien überprüft werden, so die Abgeordneten. Die aktuelle Liste zeige, dass dies nicht der Fall sei. Die mangelnde Transparenz, mit der sie erstellt und aktualisiert werde, verstärke diese Bedenken. Die Abgeordneten fordern, dass das Verfahren zur Erstellung der Liste durch ein rechtsverbindliches Instrument vor Ende 2021 formalisiert wird und stellen in Frage, ob ein informelles Gremium wie die Gruppe "Verhaltenskodex" fähig oder geeignet ist, die schwarze Liste zu aktualisieren.

Europäisches Parlament, PM vom 21.01.2021

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