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Nutzung einer Wohnung durch (Schwieger-)Mutter: Ist nicht steuerbegünstigt

26.01.2024

Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnung vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Die miteinander verheirateten Ehegatten überließen eine ihnen gehörende Wohnung unentgeltlich an die Mutter der Frau. Nach deren Ableben veräußerten sie die Wohnung und machten für den hieraus erzielten Gewinn eine Steuerbefreiung wegen einer Selbstnutzung geltend.

Dem ist der BFH entgegengetreten. Gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes seien Gewinne aus Grundstücksverkäufen grundsätzlich als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn Jahren stattfinden. Die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Steuer bei einer Selbstnutzung der Immobilie greife nur dann ein, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem uterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. Keine Selbstnutzung liege dagegen vor, wenn eine Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wird.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.11.2023, IX R 13/23

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