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Notfallversorgung: Soll reformiert werden

18.07.2024

Die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland soll effizienter werden. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die Rettungsdienste und der vertragsärztliche Notdienst sollen besser aufeinander abgestimmt werden.

Dazu sollen die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung und die Rufnummer 112 der Rettungsleitstellen digital vernetzt werden. So soll künftig besser gesteuert und koordiniert werden können, wer welche Hilfe benötigt. Außerdem könnten so digital aufgenommene Notfälle besser wechselseitig übermittelt werden, meldet die Bundesregierung. Der Patientenservice 116 117 sei derzeit nicht nur Anlaufstelle bei akuten Erkrankungen. Er helfe auch bei der Suche nach geeigneten Fachärzten. Diese beiden Aufgaben sollen künftig getrennt werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen verpflichtet werden, rund um die Uhr eine notdienstliche Versorgung sicherzustellen – auch telemedizinisch. Die Regierung erhofft sich durch die Möglichkeiten der Telemedizin eine bessere Versorgung der Patienten sowie gleichzeitig eine Entlastung der Ärzte.

Flächendeckend sollen so genannte Integrierte Notfallzentren etabliert werden. Sie bestehen laut Regierung aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, die Hilfesuchende zuweist. Zudem soll es künftig "Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche" geben. Diese sollen an ausgewählten Standorten eingerichtet werden, an denen ein besonderer Bedarf an einer integrierten Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche besteht. Dort, wo keine speziellen Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden, sollen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Integrierte Notfallzentren telemedizinisch unterstützen.

Der Gesetzentwurf werde nun dem Parlament zugeleitet, wo er nach der Sommerpause beraten werden werde.

Bundesregierung, PM vom 17.07.2024

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