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Nordrhein-Westfalen: Sichert ehrenamtlich Tätigen Steuererleichterungen

03.01.2022

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Corona-Krise bislang viele Millionen Euro an Vereine und ehrenamtlich tätige Menschen ausbezahlt. "Es ist enorm wichtig, dass in dieser für alle Menschen in unserem Land belastenden Zeit gerade diejenigen Frauen und Männer nicht vergessen werden, die sich in Vereinen engagieren, das kulturelle Leben aufrechterhalten oder sich für die Pflege des Brauchtums stark machen", erläutert Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen (CDU). All diese Menschen seien für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und insbesondere jetzt in der Corona-Zeit unverzichtbar.

Die finanziellen Mittel stammten aus dem nordrhein-westfälischen Rettungsschirm, den der Landtag im März 2020 einstimmig zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise beschlossen hat. Auf dieser Basis hätten in den Jahren 2020 und 2021 beispielsweise Sportvereine rund 17,5 Millionen Euro erhalten. Für die Soforthilfeprogramme "Heimat, Tradition und Brauchtum" und "Neustart miteinander" seien bisher 2,4 Millionen verausgabt worden. Ehrenamtliche Einsatzkräfte in den Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen des Landes hätten 715.000 Euro bekommen. Für die Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten seien rund 926.000 Euro abgeflossen.

Das zur Verfügung gestellte Geld aus dem NRW-Rettungsschirm sei ein Baustein einer umfassenden Hilfsstrategie für das Ehrenamt. Bereits seit Anfang 2021 gölten im Jahressteuergesetz festgeschriebene steuerliche Erleichterungen, für die sich die Finanzministerkonferenz und der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg eingesetzt haben. "Das ist ein großer Erfolg für viele Millionen Freiwillige, die sich in Deutschland für das Gemeinwohl einsetzen", betont Lienenkämper.

Gemeinnützige Vereine müssten erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor habe die Freigrenze bei 35.000 Euro gelegen.

Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter sei von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich.

Kleinere Vereine würden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden sei.

Von diesen steuerlichen Regelungen profitieren laut Finanzministerium Nordrhein-Westfalen auch ehrenamtliche Impfhelfer. Die Finanzministerien von Bund und Ländern hätten sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der so genannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. Wer zum Beispiel neben seinem Beruf Aufklärungsgespräche führt oder sich an Impfaktionen beteiligt, könne die Übungsleiterpauschale geltend machen. Diese Regelung gelte nach dem Beschluss der Finanzministerien von Bund und Ländern für Einkünfte in den Jahren 2020 bis 2022. Wer nebenberuflich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren oder Impfstationen arbeitet, könne die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen.

Vereinen komme darüber hinaus eine weitere neue Regelung zugute: Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden sei von 200 auf 300 Euro angehoben worden. Bis zu diesem Betrag sei keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügten ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 29.12.2021

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