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Neues Pkw-Label: Mehr Wissen beim Autokauf

15.12.2023

Beim Kauf eines Neuwagens sollen sich Verbraucher künftig besser über die Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen informieren können. Deshalb hat das Bundeskabinett den Entwurf für die geänderte Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) auf den Weg gebracht.

Die neue Verordnung soll für weniger Emissionen im Verkehr beitragen. Ziel ist laut Bundesregierung, dass mehr Leute energieeffiziente Autos mit wenig Schadstoffausstoß kaufen. Pkw-Hersteller sollen mehr umweltfreundliche Wagen auf den Markt bringen. Mit der novellierten Verordnung wolle die Bundesregierung die Akzeptanz des Pkw-Labels steigern.

Anlass für die Novelle sei die europaweite Umstellung auf das so genannte WLTP-Prüfmessverfahren ("Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure"). Das WLTP-Verfahren liefere deutlich realitätsnähere Daten als die frühere NEFZ-Messung (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Mit dem Messverfahren werde festgestellt, welche Energieverbrauchs- und CO2-Emisisonswerte ein neues Pkw-Typenmodell hat. Da es EU-weit angewendet werden muss, müssten die Mitgliedstaaten auch ihre Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungen entsprechend anpassen.

Künftig würden neue Pkw anhand der absoluten CO2-Emissionswerte eingeteilt. Das Gewicht eines Fahrzeugs spielt laut Kabinett keine Rolle mehr. Bisher sei es mit ein maßgebliches Kriterium für die Effizienzklassen gewesen. Die neue Einteilung solle verhindern, dass ein großes Auto aufgrund gleicher CO2-Emisisonswerte wie ein kleines ähnlich oder sogar besser eingestuft wird. Die CO2-Effizienz könne anhand der Farbskala auf dem Pkw-Label abgelesen werden. Das neue Label soll laut Regierung in sieben Klassen von "A" (grün, beste) bis "G" (rot, schlechteste) eingeteilt werden. Die alte Klasse A+ fällt also weg.

Verbraucher fänden auf dem neuen Pkw-Label zudem beispielhafte Informationen darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe künftig an der Tankstelle auswirken können. Da die Höhe des künftigen CO2-Preises noch nicht feststehe, lägen den Beispielberechnungen drei angenommene Durchschnittspreise über zehn Jahre (mittel, niedrig, hoch) zugrunde.

Die Verordnung passe sich den Vorgaben der EU von 2017 an und konkretisiere sie. Nachdem das Kabinett sie auf den Weg gebracht hat, bedürfe es für die endgültige Notifizierung noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Dieser befasse sich voraussichtlich im Februar 2024 damit.

Es soll nach Angaben der Regierung fünf Label geben, je nach Antriebsart und Kraftstoff für Benzin-, Diesel und Erdgas-Pkw, rein batterieelektrische, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Pkw.

Für die endgültige Notifizierung der Verordnung bedürfe es noch der Zustimmung des Bundesrates. Dieser befasse sich voraussichtlich im Februar 2024 damit.

Bundesregierung, PM vom 13.12.2023

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