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Nach einer Scheidung: Ausgleich von Rentenansprüchen soll fairer werden
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mitdem sie das Recht des Versorgungsausgleichs punktuell ändern will. Insbesondereim Blick: vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Sie sollen künftignachträglich zwischen den Ehegatten ausgeglichen werden.
Der benachteiligte Ex-Partner soll dazu gegen den anderenEx-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangen. Im Alter muss dann monatlich dieHälfte der vergessenen Rente überwiesen werden.
Zudem sollen Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eineKapitalleistung gerichtet sind – also als einmalige Summe und nicht alsmonatliche Rente gezahlt werden – künftig in den Versorgungsausgleicheinbezogen werden. Wie die Regierung mitteilt, spielt diese Änderunginsbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle.
Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollenpraxisgerecht weiterentwickelt werden. So will die Regierung Splitteranrechtevermeiden. Bei der Witwenrente will sie gesetzlich klarstellen, dass diese auchdann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damitsoll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für denVersorgungsträger kostenneutral ist.
Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann derVersorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislanggeht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll das bereits zweiJahre vor dem voraussichtlichen Renteneintritt möglich sein. Das soll dafürsorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintrittabgeschlossen sind.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PMvom 22.04.2026