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Bundestag: Will zügig über Entlastungsprämie und Änderungen am Steuerberatergesetz entscheiden
1.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber – das soll bis zum 30.Juni möglich und bereits am Morgen des 24.04.2026 im Bundestag beschlossenwerden. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben dazu eine entsprechendeGesetzesänderung eingebracht.
Entscheidend für die Steuerfreiheit sei, dass "dieLeistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, alsoinsbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird", heißtes im beschlossenen Antrag, der den sich ohnehin bereits im parlamentarischenVerfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BT-Drs.21/4550) ergänzt.
Diese Ergänzung des Entwurfs zur ÄnderungSteuerberatungsgesetzes stieß allerdings am Morgen des 22.04.21026 imFinanzausschuss auf Ablehnung aller Oppositionsfraktionen. Auch für denGesetzentwurf insgesamt stimmten allein die Koalitionsfraktionen. AfD und Linkevotierten dagegen, die Grünen enthielten sich.
Neben der Ergänzung zur steuerfreien Entlastungsprämie nahmdie Koalition noch einige weitere Änderungen am Gesetzentwurf vor. So darf imGegensatz zur ursprünglichen Fassung auch künftig eine unentgeltlichesteuerliche Beratung nur für Angehörige erfolgen. Dazu gehören beispielsweiseLebenspartner, Geschwister oder Kinder. Weiterhin sieht der Gesetzentwurfjedoch so genannte Tax Law Clinics vor, bei denen unter Anleitung besondersqualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung inSteuersachen angeboten wird.
Geschärft im Vergleich zum Regierungsentwurf wurde auch dasso genannte Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien. Mit der neuen Regelung solldie Beteiligung von Investoren an steuerberatendenBerufsausübungsgesellschaften "nur in engen Grenzen möglich sein",heißt es in dem Änderungsantrag. Diesen Punkt hatten die in der Anhörung zu demGesetz anwesenden Sachverständigen unterschiedlich bewertet.
Eine weitere Änderung soll Land- und Forstwirte unterbestimmten Voraussetzungen von der Pflicht entlasten, ein Anbauverzeichnis zuführen. Es reicht aus, wenn ein Betriebswerk geführt oder ein amtlichanerkanntes Betriebsgutachten vorgelegt wird.
Auch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz erfährt im Zugedes Steuerberatergesetzes eine Änderung. Diese betrifft die Weitergeltung derSteuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer.
Keine Mehrheit im Finanzausschuss fand ein Antrag derFraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/4953), der unter anderem vorsah,dass auch geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte bei Selbstständigen,Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und dieBilanz erstellen dürfen. Das ist bisher Steuerberatern vorbehalten. Gegen denVorstoß der Grünen stimmten alle anderen Fraktionen.
Ebenso scheiterte ein Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs.21/4753), den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent zu erhöhen. Erstieß auf Ablehnung bei den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die Grünenenthielten sich hier. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht eine Erhöhung auf280 Prozent vor.
Der Gesetzentwurf und die Anträge werden am 24.04.2026 inzweiter und dritter Lesung in verbundener Debatte mit dem Gesetzentwurf zurReduzierung der Energiesteuer bei Sprit und Diesel (BT-Drs. 21/5321)debattiert. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die nächsteordentliche Sitzung der Länderkammer ist für den 08.05.2026 angesetzt.
Deutscher Bundestag, PM vom 22.04.2026