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Mord an Stewardess: «Lebenslang»-Urteil rechtskräftig

19.10.2021

Ein Mann, der einer 23-jährigen Stewardess in deren eigener Wohnung aufgelauert und sie sodann getötet hat, muss dafür lebenslang hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das entsprechende, auf Mord lautende Urteil des Landgerichts (LG) Hannover bestätigt, das damit rechtskräftig ist. Das LG hatte auch die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.

Der Angeklagte hatte sich in sein elf Jahre jüngeres Opfer verliebt, war von diesem jedoch abgewiesen worden. Dies kränkte ihn so sehr, dass er in der Folge begann, die Geschädigte und deren soziales Umfeld heimlich zu überwachen, unter anderem durch Verwendung von GPS-Trackern. Ferner verbreitete der Angeklagte anonym über soziale Medien die junge Frau beleidigende Inhalte und stellte ihr unerkannt in anderer Weise erheblich nach.

Als die Geschädigte und ihre Mitbewohnerin im Januar 2020 außer Hauses waren, drang der Angeklagte nachts in deren Wohnung ein und versteckte sich dort. Als die Geschädigte am nächsten Tag in die Wohnung zurückkam und sich allein wähnte, tötete der Angeklagte sie im Verlauf eines überraschenden Angriffs durch zwei wuchtige Messerstiche in den Hals, um sie für seine Ablehnung zu bestrafen.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG verworfen. Weder die tatsächliche oder rechtliche Würdigung der Tat als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangener Mord noch die Rechtsfolgenentscheidung des LG wiesen Rechtsfehler auf, so die Bundesrichter.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.10.2021, 6 StR 432/21

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