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Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen

18.07.2024

Das Bundeskabinett hat am 17.07.2024 einen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegten und in Abstimmung mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erstellten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Damit wird ein neuer Straftatbestand eingeführt, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.

Wer sich oder einem anderen zur Luftseite des Flughafens Zugang verschafft, kann danach mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang ist dieses Verhalten lediglich bußgeldbewehrt.

Führt eine Person beim vorsätzlichen, unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe, bestimmte Messer, ätzende oder giftige Stoffe bei sich, soll diese Tat in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betraft werden können. Gleiches soll gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, PM vom 17.07.2024

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