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Karlsruher Urteil zu Finanzamtszinsen: Hessen sieht sich bestätigt

24.08.2021

Hessen sieht sich durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Unzulässigkeit des auf Steueransprüche erhobenen Zinssatzes in seiner Haltung bestätigt, dass die Zinsen für Steuernachzahlungen und -erstattungen zu reduzieren sind.

Hessen setze sich bereits seit 2016 dafür ein, die Finanzamtszinsen deutlich zu senken, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). Das würde all den Bürgern zugutekommen, die durch überhöhte Zinsen auf Steuerschulden belastet werden. "In Zeiten niedriger Zinsen ist solch eine hohe Belastung nicht gerecht", so Boddenberg.

Seit Einführung des § 233a der Abgabenordnung in 1990 sei an der Höhe des Zinssatzes nichts geändert worden. Angesichts des nun Jahre herrschenden Zinstiefs ließen sich den Bürgern die vom Finanzamt verlangten Zinsen nicht mehr erklären. Eine Anpassung des Zinssatzes sei längst überfällig. Nun müsse die Politik auf Vorgabe des BVerfG tätig werden und bis zum 31.07.2022 eine gesetzliche Neuregelung verabschieden.

Hessen hatte nach Angaben seines Finanzministeriums in der Vergangenheit einem Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine Halbierung der Finanzamtszinsen von sechs auf drei Prozent vorsah. Die Mehrheit der Länder habe sich dem aber verweigert.

Finanzministerium Hessen, PM vom 18.08.2021

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