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Kapitalertragsteuerentlastung: Modifizierung des Datenträgerverfahrens

03.01.2022

Im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuerentlastung teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit, dass zum 01.01.2022 im Datenträgerverfahren (DTV) zahlreiche Neuerungen eingeführt worden sind.

Nähere Informationen enthalte die überarbeitete Verfahrensbeschreibung, die für Kapitalerträge mit Zufluss ab dem Jahr 2022 Gültigkeit habe.

Zur Antragstellung (auch für Zeiträume vor 2022) sind laut BZSt ab sofort die neuen Formulare zu verwenden. Die Datensätze eines Erstattungsantrags könnten jetzt auch verschlüsselt per E-Mail übersandt werden.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 01.01.2022

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