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Istbesteuerung: Antrag kann durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung gestellt werden

13.01.2022

Ein Antrag zur Istbesteuerung gemäß § 20 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz kann auch zum Beispiel durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung gestellt werden. Wie das Finanzgericht (FG) Hamburg mitteilt, kann dies aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind.

Beende der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nehme später eine neue Tätigkeit auf, setze die Istbesteuerung für diese neue Tätigkeit einen erneuten Antrag gemäß § 20 UStG voraus, heißt es in dem Urteil weiter.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23.07.2021, 2 K 205/20, rechtskräftig

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