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Grundsteuerreform: Umsetzung steht an

03.01.2022

Ab 2022 ist die Grundsteuerreform umzusetzen, damit die Städte und Gemeinden auch ab 2025 Grundsteuer erheben können. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hin.

Das Grundsteuer-Reformgesetz sehe die Bewertung aller Grundstücke bezogen auf die Verhältnisse auf den 01.01.2022 vor. Auf diesen Stichtag werde durch die Finanzämter der Grund-steuerwert festgestellt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts finde in Mecklenburg-Vorpommern das Bundesrecht Anwendung. Die Finanzämter ermittelten für jedes Grundstück den Grundsteuerwert und stellen den Grundsteuermessbetrag fest. Die Städte und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns erhöben dann mit ihrem individuellen Hebesatz ab 01.01.2025 die Grundsteuer nach neuem Recht.

Alle Grundstückseigentümer müssten im Rahmen der Neubewertung für ihr Grundeigentum eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Eine Steuererklärung werde allerdings nicht bereits zum 01.01.2022, sondern erst im zweiten Halbjahr 2022 abzugeben sein. Die Abgabe habe nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Hierfür könne voraussichtlich ab 01.07.2022 das Online-Angebot der Steuerverwaltung "Mein ELSTER" genutzt werden.

Die Finanzämter würden im Laufe des ersten Halbjahres 2022 allen Grundstückseigentümern ein Informationsschreiben übersenden, das wichtige Informationen zur notwendigen Erklärungsabgabe enthält. Die Finanzverwaltung gehe bislang davon aus, dass insgesamt rund 1,2 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke im Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) zu bewerten sind, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern abschließend.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 29.12.2021

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