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Grundsteuerbewertung: Erste Musterklagen eingereicht

13.12.2023

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund Deutschland unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen.

In Berlin und Rheinland-Pfalz seien schon die ersten von beiden Verbänden begleiteten Klagen eingereicht worden, so der BdSt Rheinland-Pfalz. Jetzt lägen die Aktenzeichen vor: 3 K 3142/23 beim Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg beziehungsweise 4 K 1205/23 beim FG Rheinland-Pfalz. Damit könnten Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, nun das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Die Klagen richten sich laut BdSt gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 nach dem Bundesmodell. Mit ihren Musterklagen lassen beide Verbände prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer könnten sich auf diese Musterklagen berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen, so der BdSt. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibe das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 11.12.2023

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