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Globale Mindestbesteuerung: Bundesrat gibt grünes Licht

18.12.2023

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf für eine globale Mindestbesteuerung, den der Bundestag am 10.11.2023 beschlossen hat, in seiner Sitzung vom 15.12.2023 zugestimmt. Weltweit hatten sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 darauf verständigt, eine solche Besteuerung einzuführen. In der EU wird sie durch eine EU-Richtlinie sichergestellt.

Wie die Bundesregierung mitteilt, soll die globale Mindestbesteuerung Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer verhindern und so zu mehr Steuerfairness beitragen. So sollen zukünftig Nachversteuerungsregelungen eine globale Mindestbesteuerung sicherstellen und schädlichem Steuerwettbewerb entgegenwirken.

International tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sollen mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Künftig werden laut Bundessregierung sämtliche Gewinne, die ein Konzern weltweit erwirtschaftet, mit 15 Prozent besteuert – ganz egal, wo sie entstehen. Bislang zahlten diejenigen Tochterunternehmen des Konzerns, die in Steueroasen sitzen, kaum Steuern und der Gesamtkonzern profitiert davon, so die Regierung zum Hintergrund.

Durch die Mindestbesteuerung sinke das Risiko, dass Gewinne verkürzt oder verringert werden. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen den vereinbarten globalen Mindeststeuersatz zahlen. Die Bundesregierung erwartet, dass der Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze damit bald der Vergangenheit angehören wird.

Werden beispielsweise Profite einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase effektiv mit nur fünf Prozent versteuert, dann griffen die neuen Regeln. Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhalte bei einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent das Recht, die Gewinne aus der Steueroase mit zehn Prozent nachzuversteuern. Damit werde sichergestellt, dass auch diese Gewinne im Ergebnis einer effektiven Besteuerung in Höhe von 15 Prozent unterliegen.

Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung besteht laut Bundesregierung aus zwei Säulen. In der ersten Säule gehe es darum, wo die Steuer erhoben wird; in der zweiten werde gefragt, wie hoch die Steuer ausfällt. Die Mindestbesteuerung sei die zweite Säule des Projekts.

Die erste Säule umfasse das neue System der Zuweisung von Besteuerungsrechten für die größten multinationalen Unternehmen an die Steuerhoheitsgebiete, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden. Das Kernstück dieser Säule werde ein multilaterales Übereinkommen sein. Die fachlichen Arbeiten an den Einzelheiten liefen derzeit noch bei der OECD. Hier gehe es um die Frage, wo besteuert wird.

Die zweite Säule umfasse die Vorschriften, mit denen die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und -verlagerung verringert werden, um sicherzustellen, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen einen Mindestsatz an Körperschaftsteuer zahlen. Diese Säule betreffe die Frage, wie hoch besteuert wird. Säule 2 sei durch eine EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedstaaten einstimmig angenommen wurde, rechtlich verankert und werde nun in nationales Recht umgesetzt, so die Regierung.

Die Gesetzgebung solle bis Ende 2023 abgeschlossen sein, sodass die Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie in nationales Recht fristgerecht abgeschlossen werden kann.

Bundesregierung, PM vom 15.12.2023

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