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Gewerbesteuer: Steuerberaterverband drängt auf zeitnahe Modifizierung

02.02.2022

Im Koalitionsvertrag fehlen wichtige steuerrechtliche Themen. Hierauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin und rückt die Gewerbesteuer ins Blickfeld. Auch dieses Thema müsse zeitnah angegangen werden, fordert der Verband. Denn die Gewerbesteuer verfüge über so manche Schwachstelle und bestätige in Zeiten der Pandemie einmal mehr die ihr seit Jahren entgegengebrachte Kritik. Eine Neustrukturierung der kommunalen Finanzsituation sei daher längst überfällig.

Als zusätzliche Unternehmensteuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer verursache die Gewerbesteuer einen hohen bürokratischen Aufwand nebst entsprechenden Kosten. Ihr komplexes Hinzurechnungsmodell, die nur teilweise ertragsteuerliche Anrechenbarkeit und die begrenzten Verlustnutzungsmöglichkeiten trügen ihren Teil "zur inakzeptablen Sonderposition" der Gewerbesteuer bei.

Erhoben auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs belaste die Gewerbesteuer die finanzielle Substanz von Unternehmen, so der DStV weiter. Sie führe im schlechtesten Fall dazu, dass diese auch im Verlustfall allein infolge der Hinzurechnungen einen positiven Gewerbeertrag erzielen und entsprechend mit Gewerbesteuer belastet werden. Dies brauche Liquiditätsreserven auf und schröpfe ausgerechnet in der Krise die so wichtige Eigenkapitalbasis der Unternehmen – gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein zusätzlicher Ballast auf dem Weg aus Krise, der die kleinen und mittleren Kanzleien in Erklärungsnot bringt.

Für DStV-Präsident Lüth eine absolut inakzeptable Situation. Die "wunden Punkte der Gewerbesteuer" seien vielfältig. "Die Pandemie hat uns diese Schwachstellen einmal mehr vor Augen geführt". Es sei jetzt an der Zeit, eine Modifizierung der Gewerbesteuer als Zuschlag zur Körperschaftsteuer beziehungsweise Einkommensteuer umzusetzen. Ist dies politisch nicht durchsetzbar, seien zumindest die derzeit systemwidrigen Hinzurechnungen abzuschaffen, macht Lüth deutlich.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 01.02.2022

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