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Gesellschaftsrecht: EU-Kommission plant Digitalisierung

03.01.2022

Die Europäische Kommission hat am 21.12.2021 eine öffentliche Konsultation zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts begonnen. Interessenträger können sich bis zum 29.03.2022 dazu äußern.

Die Kommission sieht über den Wirkungskreis der Richtlinie 2019/1151/EU (Digitalisierungsrichtlinie) hinaus Handlungsbedarf für eine weitere Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Die Digitalisierungsrichtlinie ermögliche bereits die online-Unternehmensgründung, die Eintragung von Zweigniederlassungen und die Anmeldung bei Unternehmensregistern, so die EU-Behörde. Die Fragen bezögen sich zunächst darauf, ob mehr Transparenz in Bezug auf Unternehmensinformationen gewünscht wird und inwiefern das Business Registers Interconnection System (BRIS) oder "Find a Company" genutzt wird.

Dann thematisiere der Fragebogen die Nutzung von Daten in nationalen Unternehmensregistern in grenzüberschreitenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Schließlich würden die bei einer Expansion in einen anderen Mitgliedstaat entstehenden Probleme und die Digitalisierung gesellschaftsrechtlicher Verfahren sowie neue Entwicklungen der Digitalisierung behandelt.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 23.12.2021

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