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EU-Recht fordert Absenkung der Umsatzsteuerpauschale: Bayern fordert Ausgleich

03.11.2021

Der Bund will einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof zuvorkommen und den umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatz für landwirtschaftliche Betriebe auf 9,5 Prozent senken. Diese bürokratieentlastende Regelung wird so für viele betroffene Betriebe und Landwirte unattraktiv.

„Der Bund muss hier aktiv werden und die Zusatzbelastungen für die Landwirte zielgenau an anderer Stelle ausgleichen. Bei den aktuell zahlreichen weiteren Herausforderungen, wie drastisch steigenden Produktionskosten, trifft das vor allem kleinere und mittelständische Betriebe hart. Wir müssen unseren Landwirten hier unter die Arme greifen! Bayern fordert daher vom Bund, betroffene Betriebe bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung stärker zu entlasten. Gleichzeitig soll auch durch eine Anhebung des Freibetrags bei der Einkommensteuer die finanzielle Belastung abgemildert werden“, fordert Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Hinblick auf die Befassung des Bundesrats am 5.11. mit dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht.

Ergänzende Informationen:

  • Die EU-Kommission führt gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland wird vorgeworfen, der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte sei nicht eng genug. Zudem gäbe es aufgrund der Höhe des Pauschalsteuersatzes Überkompensationen.
  • Mit dem Gesetzentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung soll der Pauschalsteuersatz für Landwirte zum Jahresbeginn 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt werden. So sollen unionsrechtliche Vorgaben definitiv erfüllt, der Fortgang des Verfahrens überflüssig und große Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland vermieden werden.
  • Die aktuelle wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft ist von hohem Preisdruck und stark gestiegenen Kosten geprägt. Diese betreffen Futter- und Düngemittel ebenso wie die Energiepreise. Damit werden viele Landwirtinnen und Landwirte doppelt getroffen. Als Kompensation sollten zeitnah der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der Einkommensteuer-Freibetrag für Land- und Forstwirte angehoben werden.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 222 vom 02.11.2021

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