Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Erfolg gegen "Greenwashing": Irreführend...

Erfolg gegen "Greenwashing": Irreführende Werbung für Nachhaltigkeitsfonds untersagt

03.02.2022

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Kampf gegen so genanntes Greenwashing einen Erfolg erzielt. Wie sie mitteilt, hat das Landgericht (LG) Stuttgart der Commerz Real wegen Irreführung eine Werbung für den klimaVest Impact Fonds (www.klimavest.de) untersagt. Die Verbraucherschützer weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zulässigkeit von Werbung mit Umweltschutzbegriffen und -zeichen ähnlich wie Gesundheitswerbung grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu beurteilen sei.

Im konkreten Fall habe die Fondsgesellschaft mit einer konkreten Auswirkung der Geldanlage in den beworbenen Fonds auf den persönlichen CO2-Fußabdruck geworben. Wegen der Unklarheit von Begriffen wie "umweltfreundlich", "umweltverträglich", "umweltschonend" oder "bio" sei, so das Gericht, eine Irreführungsgefahr besonders groß. Die so beworbenen Produkte seien meist nur in Teilbereichen mehr oder weniger umweltschonender als andere Waren. Unter diesen Umständen bestehe ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe und Zeichen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht in dem Urteil nicht nur ein wichtiges und klares Signal an die gesamte Branche, sondern auch an den Gesetzgeber. Es zeige deutlich, dass Nachhaltigkeit eine reine Marketingstrategie ist, solange weder belastbare Methoden zur Wirkungsmessung bestehen noch gesetzliche Definitionen und Kennzeichnungen. Um dem Einhalt zu gebieten, seien aber nicht nur Gerichte gefordert: "Wir brauchen ein gesetzliches Kennzeichnungssystem für nachhaltige Geldanlagen um irreführendes Greenwashing in den Griff zu bekommen", so Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale. Auch die geplante EU-Taxonomieverordnung leiste der Irreführung weiteren Vorschub statt sie zuverlässig zu beseitigen. Solange die Daten, die den ESG-Ratings zugrunde liegen, auf nicht verifizierbaren Selbstauskünften von Unternehmen beruhen, könnten diese nicht als zuverlässige Informationsquelle gelten.

Zwar habe die Gegenseite nachgebessert. Allerdings habe sie das Verfahren vor dem LG Stuttgart nicht dazu genutzt, in ihrer Werbung maximale Transparenz herzustellen. "Es finden sich nach wie vor zahlreiche Punkte, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ein diffuses Bild liefern. Wir werden prüfen, ob weitere rechtliche Schritte notwendig sind", kommentierte Nauhauser weiter.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 01.02.2022 zu Landgericht Stuttgart, Urteil vom 10.01.2022, 36 O 92/21 KfH

Mit Freunden teilen