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Einwegpfand: Gilt ab 2024 auch für Milch & Co.

20.12.2023

Ab 2024 wird die geltende Einwegpfandpflicht auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das sieht die letzte Novelle des Verpackungsgesetzes vor. Für diese Produkte wird dann ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.

Die in Einwegkunststoffflaschen gefüllte Milch sowie Milchmischgetränke mit einem Milchabteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse unterliegen ab 2024 der gesetzlichen Pfandpflicht. Neben normaler Milch betrifft das laut Bundesregierung zum Beispiel auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt.

Bereits mit der letzten Erweiterung der Einwegpfandpflicht im Jahr 2022 gelte die Pfandpflicht für sämtliche Getränkedosen und nahezu alle Kunststoffgetränkeflaschen. Damit seien zuvor geltende Ausnahmen verringert worden, beispielsweise für Wein oder Saft. Lediglich für Milch und Milchprodukte in Kunststoffflaschen habe es eine verlängerte Übergangsfrist gegeben, die nun ende. Es gelte dann auch darauf eine Pfandpflicht von mindestens 25 Cent.

Für Milch oder Milchprodukte sei deswegen mehr Zeit für die Einführung einer Einwegpfandpflicht gewährt worden, weil die leeren Flaschen bei der Rückgabe eine besondere hygienische Herausforderung bedeuten können. Hersteller und Händler erhielten damit eine verlängerte Frist zur Umstellung, erläutert die Bundesregierung.

Sie strebt eigenen Angaben an, die Vermüllung der Umwelt mit Kunststoff so weit wie möglich zu verhindern. Der Weg müsse idealerweise weg von Einwegprodukten sein. Pfandflaschen seien ein Weg dorthin. Sie würden zu fast 100 Prozent zurückgegeben beziehungsweise eingesammelt. Die sortenreine Erfassung ermögliche ein hochwertiges Bottle-to-Bottle-Recycling. Immerhin würden mehr als 90 Prozent der gesammelten PET-Flaschen recycelt.

Bisher seien die leeren Milch- beziehungsweise Milchprodukteflaschen aus Kunststoff im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt worden. Durch die dualen Systeme seien sie also zumindest schon weiterverwertet worden.

Ab 2024 könnten bepfandete leere Flaschen von Milch und Milchmischgetränken dann dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden. Das Verfahren sei dasselbe wie bei anderen Verpackungen im Einwegpfandsystem.

Bundesregierung, PM vom 18.12.2023

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