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Einkommensteuerbescheide 2021: Versendung ab Ende März 2022 möglich

09.03.2022

Die ersten Steuerbescheide von Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben, treffen frühestens Ende März/Anfang April ein. Dies teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz mit.

Grund sei, dass die Finanzämter frühestens ab Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres beginnen können. Die gesetzlichen Fristen ließen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln. Zudem stünden den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst frühestens ab Mitte März zur Verfügung.

Die Finanzverwaltung empfehle, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies sei kostenlos über "Mein ELSTER" oder Software aus dem Handel möglich und habe viele Vorteile, so das LfSt: Die Daten seien ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und könnten somit schneller bearbeitet werden. Zudem könnten mithilfe des Bescheinigungsabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten in die Steuererklärung übernommen werden. Diese Belege stünden spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Frist vollständig zur Verfügung. Daneben stünden weitere Serviceleistungen, wie zum Beispiel die vorausgefüllte Steuererklärung, die Datenübernahme aus der Erklärung des Vorjahres oder die sichere Übermittlung von Nachrichten an das Finanzamt, zur Verfügung.

Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen sei lediglich ein Benutzerkonto mit der Steueridentifikationsnummer unter www.elster.de anzulegen. Hilfe hierzu biete eine Klickanleitung auf den Internetseiten der Finanzämter und unter www.fin-rlp.de/elster.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 04.03.2022

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