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Ebay, Amazon, Airbnb & Co.: Müssen bis Ende Januar 2024 Umsätze von Privatverkäufen melden

14.12.2023

Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Danach müssen Ebay, Amazon, Airbnb & Co. den Finanzbehörden bis zum 31.01.2024 die Umsätze von privaten Anbietern des Jahres 2023 melden. Mit der Frage, welche Verkäufe an die Finanzverwaltung gemeldet und ab wann Einnahmen versteuert werden, beschäftigt sich die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Nach dem PStTG seien Betreiber von Internetplattformen, auf denen private Verkäufe oder private Vermietungen getätigt werden, dazu verpflichtet, den Finanzbehörden die Umsätze der Anbieter zu melden. Stichtag für die Meldung der im Jahr 2023 getätigten Umsätze ist laut VLH der 31.01.2024.

Aber was bedeutet das PStTG für Privatverkäufe und private Vermietungen? Laut VLH gilt grundsätzlich: Wer dauerhaft ertragreiche Geschäfte macht oder gezielt Waren online erwirbt, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen, werde vom Finanzamt unter bestimmten Umständen als Gewerbetreibender eingestuft. Das bedeute, dass Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer anfallen. Das betreffe sowohl Verkäufe als auch Vermietungen.

Wer nur ab und zu etwas auf Internetplattformen verkauft, was er nicht mehr benötigt, müsse in der Regel keine Steuern auf die Einnahmen zahlen, so die VLH weiter. Habe jemand aber auf einer Internetplattform beispielsweise im Jahr 2023 mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro eingenommen, müsse die Plattform darüber Meldung machen. Davon seien auch private Anbieter betroffen, die regelmäßig auf Plattformen verkaufen. Für Vermietungen auf Plattformen wie beispielsweise Airbnb, 9flats oder Wimdu gelte ebenfalls die Grenze von 30 Vorgängen und mindestens 2.000 Euro an Einnahmen.

Die digitalen Verkaufs- und Vermietungsplattformen müssten folgende Informationen über Anbieter an die Finanzverwaltung melden: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Transaktionen und Verkaufserlöse, für die Nutzung der Plattform angefallene Gebühren sowie, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Ziel dieser mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz eingeführten Verpflichtung sei eine verbesserte Sichtbarkeit von Geschäftsaktivitäten auf Onlineplattformen, erläutert die Lohnsteuerhilfe: Die Finanzbehörden würden so leichter erkennen, ob jemand sehr aktiv ist und möglicherweise seine Einnahmen, die er auf digitalen Plattformen generiert, versteuern muss.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 12.12.2023

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