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E-Akte und E-Rezept: Beschlossen

18.12.2023

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt. Der Bundestag hat am 14.12.2023 das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz – DigiG) beschlossen. Dessen Kernelement: Ab 2025 wird die ePa für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt.

Sie soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Zudem werde das E-Rezept als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung eingerichtet.

Mit der ePA erhielten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht, so das Gesundheitsministerium. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept sollen so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, könne dem widersprechen (Opt-Out). Von Beginn an sollen in der ePA auch weitere wichtige Behandlungsinformationen, wie beispielsweise Arztbriefe, Befundberichte oder auch Entlassbriefe, verfügbar gemacht werden.

Weiter habe der Bundestag am 14.12.2023 auch das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (GDNG) beschlossen. Ziel sei es, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

Wie das BMG mitteilt, können mit dem GDNG künftig Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen besser erschlossen werden und damit zu einer besseren Versorgung beitragen. Kern des Gesetzes sei die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu werde eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.

Bundesgesundheitsministerium, PM vom 14.12.2023

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