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Digitales COVID-Zertifikat der EU: Gültigkeit wird auf neun Monate begrenzt

23.12.2021

Die EU-Kommission hat am 21.12.2021 neue Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen. Damit wird für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt. Dieser berücksichtigt die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen.

Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig, damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben.

Darüber hinaus hat die Kommission auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Damit genügend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und die Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, gelten die neuen Vorschriften ab dem 01.02.2022.

Die verbindliche Gültigkeit von Impfzertifikaten soll gewährleisten, dass die Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden. Mit den neuen Vorschriften wird laut Kommission sichergestellt, dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen. Ein verbindlicher Anerkennungszeitraum der Impfzertifikate sei für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung und werde Klarheit für EU-Bürger schaffen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen.

Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU würden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert. Wie die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU gölten die neuen Vorschriften für die Anerkennung nur im Zusammenhang mit Reisen. Die Mitgliedstaaten würden zwar ermutigt, sie anzugleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern. Doch könnten sie bei der Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene unterschiedliche Vorschriften einführen, so die Kommission.

Darüber hinaus hat die Kommission auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies sei notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die nach einer Auffrischungsdosis ausgestellt wurden.

Europäische Kommission, PM vom 22.12.2021

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