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Corona-Krise: Greifen steuerliche Hilfen für Unternehmen zu kurz?

09.02.2021

Für Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) greift der die am 03.02.2021 getroffene Verabredung des Koalitionsausschusses im Bund zu kurz. Er wünsche sich "einen wesentlich klareren Blick auf die steuerpolitische Realität". Der Beschluss greife zu kurz und müsse zügig nachgebessert werden.

Der Koalitionsausschuss im Bund hat am 03.02.2021 weitere Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Teil der Einigung ist unter anderem, dass Unternehmen – neben der Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersteuersatzes für Speisen in der Gastronomie bis zum 31.12.2022 – von einer Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags profitieren sollen: Der geltende steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden.

Boddenberg begrüßt grundsätzlich eine Verdoppelung der Höchstbeträge für den Verlustrücktrag, mahnt aber eine noch deutlichere Anhebung an. Für mittelständische Unternehmen sei der Höchstbetrag auch nach der Erhöhung auf zehn oder 20 Millionen Euro noch immer zu knapp bemessen. Denn es seien gerade Unternehmen jenseits dieser Grenze, die bei den bisherigen Hilfen häufig durch das Raster fielen. "Die Fixkostenzuschüsse fallen für sie zu niedrig aus, denn hier gibt es beihilferechtliche Hürden. Und die KfW-Hilfsprogramme richten sich überwiegend an Großunternehmen", so Boddenberg.

Die Entscheidung, den Rücktragzeitraums nur bei einem Jahr zu belassen, hält der Minister für einen Fehler. Denn dies führe dazu, dass pandemiebedingte Verluste aus 2021 nur in das Krisenjahr 2020 zurückgetragen werden können. Damit laufe in der Mehrzahl der Fälle der Verlustrücktrag aus 2021 ins Leere. Denn Unternehmen, die 2021 coronabedingt Verluste erleiden, hätten auch 2020 keinen Gewinn erzielt.

Nur durch eine Ausweitung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre könnten Verluste aus 2021 in das Gewinnjahr 2019 rückgetragen werden. Zudem könnten Unternehmen dann auch die Verluste aus 2020 bereits mit Gewinnen aus 2018 verrechnen und in der Vergangenheit gezahlte Steuer zurückerhalten. Auch für die öffentlichen Haushalte wäre das eine gute Lösung, meint Boddenberg. Denn Verluste, die jetzt mit den Gewinnen der Vergangenheit verrechnet werden, seien verbraucht. Damit würden Unternehmen in der Zukunft sehr viel schneller wieder zu Steuerzahlern. Für den Staat sei das Ganze daher ein temporärer Effekt und wesentlich günstiger, als immer höhere Zuschüsse zu zahlen, die nie mehr zurückgezahlt werden.

Weiter erklärte Boddenberg, dass die Ausweitung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre notwendig sei, um die Liquidität der besonderes von der Corona-Krise betroffen Branchen zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zum Überleben dieser Unternehmen zu leisten.

Finanzministerium Hessen, PM vom 04.02.2021

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