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CESOP: Übermittlung von Zahlungsdaten über die Produktionsumgebung
Im Rahmen des Zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) können Zahlungsdaten (Meldungen) ab dem 01.04.2024 über die Produktionsumgebung ("MDS-PROD") übermittelt werden. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hin.
Beim Rückversand von Statusmeldungen könne es derzeit zu erheblichen Verzögerungen kommen, heißt es auf der Seite des BZSt weiter. Aktuelle Informationen zum Stand des Verfahrens würden zeitnah veröffentlicht.
Die Testumgebung wird laut BZSt weiterhin zur Verfügung stehen.
Mithilfe der Zahlungsinformationen sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Umsatzsteuerbetrug, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs, besser bekämpfen können.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 28.03.2024