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Besteuerung: Keine Mitteilung Deutschlands zu Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

30.01.2024

Mit der Gesetzgebung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7) wurden mit Wirkung vom 01.01.2023 neueSteuertransparenzregeln für Transaktionen auf digitalen Plattformen eingeführt. Damit könnten die Mitgliedstaaten besser erkennen, in welchen Fällen Steuern zu zahlen sind, so die EU-Kommission. Darüber hinaus habe DAC7 ab dem 01.01.2024 strengere Regeln für gemeinsame Prüfungen zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung im Allgemeinen eingeführt.

Alle Mitgliedstaaten hätten die vollständige Umsetzung dieser neuen Vorschriften für gemeinsame Prüfungen in ihr nationales Recht melden und die EU-Kommission bisEnde 2023 informieren müssen. Deutschland und Polen hätten jedoch die Umsetzung dieser Bestimmungen nicht mitgeteilt, rügt die Kommission.

Europäische Kommission, PM vom 25.01.2024

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