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BAföG-Reform: Bundesrat gibt grünes Licht

12.07.2022

Beim BAföG kommen umfassende Verbesserungen. Der Bundesrat hat am 08.07.2022 die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gebilligt, die der Bundestag am 23.06.2022 verabschiedet hatte. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.

Zum 01.08.2022 erhöhen sich die Bedarfsätze um 5,75 Prozent, die Freibeträge um 20,75 Prozent. Damit sollen die steigenden Lebenshaltungskosten abgefedert werden.

Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende liegt künftig bei 360 Euro, der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr bei 15.000 Euro sowie für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, bei 45.000 Euro. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes wird vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben.

Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle gilt künftig auch für jene Rückzahlungsverpflichteten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist der vorangegangenen 26. BAföG-Novelle den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Ebenfalls am 08.07.2022 hat sich der Bundesrat mit Plänen zur nächsten – der 28. – BAföG-Änderung befasst: Er äußerte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese zur Ausweitung des Berechtigtenkreises im Fall einer nationalen Notlage vorsieht. Vermutlich im Herbst 2022 kommt die Vorlage nochmal zur abschließenden Beratung in den Bundesrat.

Bundesrat, PM vom 08.07.2022

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