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Baden-Württemberg: Transparenzregister zu Anpassung der Hebesätze veröffentlicht

10.09.2024

Ab 2025 bestimmen die Kommunen die Grundsteuer anhand neuer Hebesätze. Ein Transparenzregister des baden-württembergischen Finanzministeriums bietet jetzt unverbindliche Richtwerte für "aufkommensneutrale" Hebesätze.

Bald stehe fest, wie viel Grundsteuer jeder Grundstückseigentümer ab 2025 zahlen muss. Denn die Gemeinderäte einer jeden Kommune entschieden im nächsten Schritt über die Hebesätze. Die brauche es, um die Grundsteuer final berechnen zu können. Das Finanzministerium habe in diesem Zusammenhang ein Transparenzregister für das Grundvermögen (Grundsteuer B) erstellt. Es zeige, welche Hebesätze für die so genannte Aufkommensneutralität notwendig wären.

"Aufkommensneutralität" bedeutet laut Finanzministerium Baden-Württemberg, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeute allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümern gibt.

Mithilfe des Transparenzregisters des Finanzministeriums lasse sich online unter "https://fm.baden-wuerttemberg.de/transparenzregister/" nachvollziehen, welche Hebesätze aufkommensneutral wären. Dabei handele es sich um unverbindliche Angaben, so das Finanzministerium. Über die Höhe ihrer Hebesätze entschieden die Kommunen eigenständig. Die Angaben im Transparenzregister könnten den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten dabei als Anhaltspunkte dienen, wie sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten können.

Für die Berechnung greife das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Derzeit lägen noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vor. Deshalb zeige die Übersicht auch keinen einzelnen Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.

Die Grundsteuer habe wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 bundesweit reformiert werden müssen. Die Begründung damals: Die bisherige Einheitsbewertung sei verfassungswidrig. Ab dem 01.01.2025 werde die Steuer für das Grundvermögen (Grundsteuer B) in Baden-Württemberg deshalb nach dem neuen "modifizierten Bodenwertmodell" erhoben.

Berechnet werde die Grundsteuer wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100. Die Grundsteuermessbeträge habe das Finanzamt ermittelt und den Eigentümern im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Grundsteuermessbeträge basierten auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümer erklärt haben. Erhoben werde die Grundsteuer schlussendlich von den Kommunen. Voraussichtlich Anfang 2025 verschickten sie die finalen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer und teilten ihnen darin die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mit.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 09.09.2024

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