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Assets: Steuerliche Behandlung bei Übertragung im Rahmen einer Abspaltung

28.08.2023

Mit einem aktuellen Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Übertragung von Assets eines Investmentfonds im Sinne des Kapitels 2 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen einer Abspaltung Stellung.

Das Recht einiger ausländischer Staaten lasse in bestimmten Ausnahmesituationen die Übertragung von nicht mehr handelbaren Vermögensgegenständen (illiquide Assets) auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen eines Abspaltungsvorgangs zu, erläutert das Ministerium. Dies werde auch als Bildung eines so genannten Side Pockets bezeichnet. Umgekehrt könne es auch sein, dass die illiquiden Assets in dem bisherigen Investmentfonds verbleiben und die weiterhin handelbaren Vermögensgegenstände (liquide Assets) im Rahmen eines Abspaltungsvorgangs auf einen neuen Investmentfonds übertragen werden.

Bei der Übertragung der liquiden Assets auf einen neuen Investmentfonds werde allerdings mitunter auch die bisherige internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) auf den neuen Investmentfonds übertragen. Der Anleger erhalte für jeden Investmentanteil, den er an dem bisherigen Investmentfonds besitzt, unter Beibehaltung des Beteiligungsverhältnisses einen oder mehrere Investmentanteile an dem neuen Investmentfonds (abgespaltener Investmentfonds). In der Regel sehe das ausländische Recht eine Abwicklung des Investmentfonds vor, auf den die illiquiden Assets übertragen werden oder in dem sie verbleiben.

Das BMF macht in seinem Schreiben zunächst Ausführungen zu den Besteuerungsgrundsätzen bei Investmentfonds im Sinne des Kapitels 2 des InvStG und deren Anleger und geht dann auf die Frage einer abweichenden Besteuerung aus Billigkeits- und Vereinfachungsgründen ein.

Das ausführliche Schreiben ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.08.2023, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :029

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