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Alkohol- und Tabakeinkauf in anderem EU-Land: EU-Kommission startet Konsultation zu Besteuerung

03.02.2021

Die Europäische Kommission hat am 01.02.2021 eine öffentliche Konsultation zur Besteuerung des grenzüberschreitenden Erwerbs von Alkohol und Tabak in der EU eingeleitet. Die Konsultation läuft bis zum 23.04.2021.

Nach den derzeitigen Steuervorschriften fallen auf Alkohol und Tabak, die von Privatpersonen für den Eigenbedarf gekauft und in ein anderes EU-Land gebracht werden, nur in dem Land Verbrauchsteuern an, in dem die Waren gekauft wurden. Es sind keine weiteren Steuern nötig, wenn die Waren in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden. Die Vorschriften werden überarbeitet, um die Ziele der öffentlichen Einnahmen und des Gesundheitsschutzes weiterhin miteinander zu vereinbaren.

Sowohl bei Alkohol als auch bei Tabakwaren gebe der Missbrauch der Vorschriften für den grenzüberschreitenden Einkauf durch Privatpersonen aufgrund von Einnahmenverlusten und negativen Auswirkungen auf die Wirksamkeit nationaler gesundheitspolitischer Maßnahmen in einigen EU-Ländern Anlass zur Sorge, erläutert die Kommission. Die geltenden EU-Vorschriften für den grenzüberschreitenden Erwerb von alkoholischen Getränken und Tabakwaren durch Privatpersonen würden derzeit überprüft, um zu gewährleisten, dass sie weiterhin zweckmäßig sind, um die Ziele "öffentliche Einnahmen" und "Gesundheitsschutz" in Einklang zu bringen. Dies sei besonders wichtig im Zusammenhang mit dem Europäischen Aktionsplan zur Krebsbekämpfung, da die Besteuerung eine entscheidende Rolle bei der Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums spiele, insbesondere wenn es darum gehe, junge Menschen vom Rauchen und vom Alkoholmissbrauch abzuhalten.

Mit der öffentlichen Konsultation soll laut Kommission sichergestellt werden, dass alle relevanten Interessenträger die Gelegenheit haben, sich zu den geltenden Vorschriften und ihrer Zukunft zu äußern. Sie umfasse Fragen zu den Auswirkungen der derzeitigen Regelung und etwaigen Änderungen.

Europäische Kommission, PM vom 01.02.2021

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