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So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 08.11.2020, Markus Berkenkopf

Landeshaushalt wird an manchen Stellen unnötig mit Krediten belastet

Ernüchternd kann festgehalten werden, dass das Jahr 2020 – Jahr 1 der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse in den Bundesländern – als Schuldenjahr in die Geschichte eingehen dürfte. Die Corona-Pandemie ist offenkundig eine Ausnahmesituation, die Kreditaufnahmen in öffentlichen Haushalten auch unter dem Regime der Schuldenbremse erlaubt. Um so wichtiger ist aber, dass die „Corona-bedingten“ Ausgaben von Parlament und Steuerzahler nachvollzogen werden können. 
In einer Anhörung zum Landeshaushalt Ende Oktober bezog der Bund der Steuerzahler NRW Stellung: Um den Landeshaushalt 2020 war es zunächst nicht schlecht bestellt. Einnahmen und Ausgaben waren im Lot. Die Steuereinnahmen schienen weiter Spitzenwerte zu erreichen. Ein Blick zurück ist deshalb wichtig, weil im Landeshaushalt eine Allgemeine Rücklage von etwa zwei Milliarden Euro aufgebaut worden war. Solche Überschüsse sollten, so forderte der Bund der Steuerzahler NRW stets, eingesetzt werden, um die Verschuldung im Kernhaushalt des Landes in Höhe von fast 144 Milliarden Euro zu tilgen. Gibt es einen Kaufmann, der Kredite aufnimmt und gleichzeitig Geld auf die hohe Kante legt? 
Der Haushaltsentwurf für 2021 und die Finanzplanung sehen nun die Inanspruchnahme dieser Rücklage bis 2023 vor. Aufgrund der Corona-Pandemie wäre die Rücklage aber bereits in diesem Jahr vollständig einzubringen gewesen. Zu Abwendung der Folgen der Corona-Pandemie wurde ein Rettungsschirm aufgespannt. Über diesen können für alle direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise Kreditmittel bis zu einem Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro aufgenommen werden. 
Es sieht so aus, dass alles daran gesetzt wird, diesen Rahmen voll auszuschöpfen. In diesem Sondervermögen werden alle Einnahmen zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen zur Bewältigung der Corona-Krise gebündelt und an den Landeshaushalt weitergeleitet. Die Ministerien sind dafür zuständig, diese Mittel über den Landeshaushalt auszugeben. Dies bedarf nach dem jeweiligen Haushaltsgesetz der Zustimmung des Haushalts- und Finanzauschusses, so dass zumindest das Budgetrecht beim Parlament verbleibt.
Mindestmaß an Kontrolle nötig! 
Die Verwendung für diese zusätzlichen Mittel ist weit gefasst und unbestimmt, weil sie „alle direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise“ umfasst. Im Frühjahr 2020 war der Faktor Zeit entscheidend. Es galt, schnell zu reagieren und Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Soloselbstständige und Unternehmer auf die Beine zu stellen, die durch den Lockdown in ihrer Existenz gefährdet waren. Jetzt ist die Zeit gekommen, in der bei den Leistungen aus dem Landeshaushalt klar definiert werden muss, was fachlich geboten ist, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begegnen. 
So wird in der Parlmentsvorlage 17/3590 eine Milliarde Euro für Investitionen in Krankenhäuser und Pflegeschulen bewilligt, und die Kommunen werden um 40 Prozent bei der sonst üblichen Krankenhausfinanzierung entlastet. In den Ausführungen heißt es unter anderem: „Für die Krankenhäuser sind Investitionen wie Modernisierungen und energetische Sanierungen oder bauliche Umgestaltungen wie bspw. Patienten- und Badezimmer wichtig.“ Dieser Feststellung ist nicht zu widersprechen. Sie gilt aber unabhängig von der Corona-Pandemie. Entsprechend sind diese Ausgaben aus dem allgemeinen Haushalt und keinesfalls aus dem Sondervermögen zu bestreiten.
Dass der Landeshaushalt zu einer Normallage zurückkehrt, sieht Finanzminister Lutz Lienenkämper erst für das Jahr 2023. Bemerkenswert: Der Bund sieht eine Rückkehr zur geordneten Haushaltsführung bereits für 2022. Das Land Nordrhein-Westfalen sollte diesem Beispiel folgen. Es ist zum heutigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund unser Land auf einen längeren Krisenmodus im Haushalt setzt. Im Fall der Fälle könnte auch die „Notsituation“ abermals festgestellt werden. Wichtig und nachvollziehbar wäre jedenfalls, wenn die staatlichen Instanzen hier mit einer Stimme sprächen.

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