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© Katrin Ernst

Neue Video-Serie "kurz & bündig"

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 17.04.2023, Ernst/van Wersch

„kurz & bündig“ heißt die neue Video-Serie, die der Bund der Steuerzahler auf seinem YouTube-Kanal gestartet hat. Hier finden sich in lockerer Folge Tipps zu verschiedenen Themen: von Förderungen für Photovoltaik-Anlagen über Steuertipps für Studierende bis hin zur Vorsorgevollmacht.

Die Experten des Bunds der Steuerzahler NRW bringen die wichtigsten Inhalte auf den Punkt und zeigen, wie man schlau spart. Hier finden Sie die Playlist.
Rechtsanwältin Michaela van Wersch erklärt zum Beispiel in einem Video, warum eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung so wichtig sind:

Die Vorsorgevollmacht ist neben der Patientenverfügung das wichtigste Vorsorgedokument. Jeder sollte ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung haben. Denn jeder kann altersunabhängig durch einen Unfall oder eine plötzliche, schwere Erkrankung geschäftsunfähig werden mit der Folge, dass er sich selbst nicht mehr um seine persönlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten kümmern kann. Liegt dann keine Vorsorgevollmacht oder zumindest eine Betreuungsverfügung vor, muss das Betreuungsgericht unter Beiziehung eines ärztlichen oder psychiatrischen Gutachtens einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Das ist eine fremde, dritte Person, denn Angehörige, also zum Beispiel der Ehepartner oder Kinder, sind dazu nicht automatisch berechtigt.
Es gibt seit dem 01.01.2023 das in §1958 BGB geregelte sogenannte „gegenseitige Notvertretungsrecht des Ehepartners“, das für einen Zeitraum von sechs Monaten zur Notvertretung in bestimmten gesundheitlichen Angelegenheiten berechtigt. Dieses Notvertretungsrecht des Ehepartners ist jedoch zeitlich limitiert und berechtigt nicht zur Vertretung in persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Wenn Sie also selbst bestimmen möchten, wer über Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten entscheiden soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten, dann ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar.

Der Bund der Steuerzahler bietet Mitgliedern zu diesem Thema kostenfreie Webinare an. Zum Beispiel „Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“. Webinar-Infos und Anmeldung hier

 

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