
DSi kompakt Nr. 49 Lohnkostensubventionen in der Schifffahrt
Nachhaltige Haushaltspolitik darf nicht nur Lippenbekenntnis sein
Kostenfreies Webinar - Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellungsverfahren
Bin ich selbstständig oder nicht? Diese Frage sollten sich viele einmal stellen. Denn die Frage, ob sozialversicherungsrechtlich eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist kompliziert.
Stellt sich irgendwann heraus, dass ein Selbstständiger in Wahrheit abhängig beschäftigt ist (Scheinselbstständigkeit), können Nachzahlungen fällig werden. Es gibt einige Branchen, in denen Scheinselbstständigkeit besonders häufig ein Thema ist. Dazu gehören u.a. IT-Berater, Fahrer im Speditionsgewerbe und Kurierfahrer, Reinigungskräfte, Grafikdesigner und Texter, Programmierer, Lehrkräfte, Honorarärzte und Handwerker.
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist von großer Bedeutung, denn Beschäftigte unterliegen der Gesamtsozialversicherungspflicht. Diese setzt sich aus der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen. Zusätzlich steht der Arbeitgeber in der Pflicht, Umlagen für Mutterschafts- und Insolvenzgeld (sowie bei kleinen Unternehmen Umlage zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) und Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zu zahlen. Besonders wichtig ist der Ausschluss einer Scheinselbstständigkeit für den Auftraggeber, da dieser für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge haftet. Der zuvor unterbliebene Abzug des Arbeitnehmeranteils kann gegenüber dem Beschäftigten lediglich bei den folgenden drei Gehaltszahlungen nachgeholt werden.
Rechtssicherheit soll das Statusfeststellungsverfahren schaffen
Die Frage der Sozialversicherungspflicht kann im sogenannten Statusfeststellungsverfahren geklärt werden. Dieses Verfahren wurde kürzlich reformiert, die Änderungen sind am 1.4.2022 in Kraft getreten. Durch die Änderungen soll das Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenlos und wird auf deren Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Auf diese Weise kann also aktiv Rechtssicherheit herbeigeführt werden.
Wir bieten Ihnen zum Thema zwei kostenfreie Webinare an:
29.06.2022 13:00-14:00 Uhr
03.08.2022 18:00-19:00 Uhr