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Grundsteuer in Niedersachsen: Steuerzahlerbund plant keine Musterklage

09.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/15183

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen und Bremen e.V. plant keine Musterklage gegen das niedersächsische "Flächen-Lage-Modell" zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Niedersachsen habe – anders als andere Bundesländer – bei der Grundsteuerreform von der so genannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und sich mit dem "Flächen-Lage-Modell" auf ein vergleichsweise einfaches und transparentes Berechnungsmodell verständigt, das mit einem möglichst geringen administrativen Aufwand einhergeht, erläutert der BdSt Niedersachsen und Bremen.

Das Modell sei einfach und gut verständlich. Es seien nur wenige Angaben zu machen. Die Berechnung sei kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis nachvollziehbar. Der unvermeidliche Aufwand sei – bezogen auf die große Aufgabe, alle Grundstücke neu zu bewerten (3,6 Millionen in Niedersachsen) – minimiert. Es gebe nur noch eine neue Hauptfeststellung. Danach würden nur noch Anpassungen vorgenommen.

Es gebe keine automatischen Wertsteigerungen durch steigende Preise, also keine schleichenden Steuererhöhungen, so der BdSt Niedersachsen und Bremen.

Der Gesetzgeber sehe eine "aufkommensneutrale" Umsetzung der Grundsteuerreform vor – eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens sei demnach nicht beabsichtigt. Hierzu seien die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet worden, den entsprechenden aufkommensneutralen Hebesatz rechtzeitig zu veröffentlichen.

Gleichwohl werde es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Für den Einzelnen könne dies sowohl ein Mehr als auch ein Weniger bedeuten, informiert der BdSt. Insgesamt sei in Niedersachsen allerdings mit geringeren Belastungsverschiebungen zu rechnen als bei Anwendung des Bundesmodells.

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V., PM vom 30.01.2023

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