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Großteil der geplanten Schuldenaufnahme ist verfassungswidrig

Presseinformation 18.08.2020

Steuerzahlerbund kritisiert Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat heute ihren Entwurf für den zweiten Nachtragshaushalt vorgestellt. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes ist der Großteil der geplanten Schuldenaufnahme in Milliardenhöhe verfassungswidrig. Vorhandene Rücklagen müssten erst aufgelöst und neue Ausgabeposten ohne Corona-Bezug ggf. durch Einsparungen gegenfinanziert werden. Die Landtagsfraktionen werden zur Verteidigung der Schuldenbremse aufgerufen.

 

„Wir begrüßen die heute vorgestellten Corona-Hilfen des zweiten Nachtragshaushaltes. Allerdings halten wir dessen geplante Schuldenfinanzierung weitgehend für verfassungswidrig“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. „Ausnahmen von der Schuldenbremse sind in besonderen Notlagen wie in der Corona-Krise natürlich erlaubt, aber es gibt Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Dagegen will die Ampel-Landesregierung die Schuldenschleusen weit öffnen.“

So müssten nach Auffassung des Steuerzahlerbundes erst die Rücklagen des Landes Rheinland-Pfalz mit einem Gesamtvolumen von fast 2 Milliarden Euro aufgebraucht werden, bevor neue Kredite aufgenommen werden können. „Dass die kleine Gigabit-Rücklage aufgelöst werden soll, ist ein guter erster Schritt. Allerdings sollen die weit größere Haushaltsicherungsrücklage und die Kanther-Rücklage für die Beamtenpensionen nicht angetastet werden. Wer Rücklagen in Krisenzeiten nicht nutzt, sondern lieber auf neue Kredite setzen will, verstößt gegen die sich aus der Schuldenbremse ergebende Pflicht zur Konsolidierung“, bemängelt Quante. „Zudem liegt hier eine mangelnde Wirtschaftlichkeit aufgrund der unnötigen Zinslasten vor. Immerhin plant die Ampel-Koalition mit einem Zeitraum von etwa 20 Jahren, in dem die Corona-Kredite von fast 3,5 Milliarden Euro zurückgezahlt werden sollen.“

Kritik übt der Steuerzahlerbund auch an schuldenfinanzierten Maßnahmen, die keinen Corona-Bezug haben. „Eine Notlagenverschuldung muss durch die Notlage veranlasst sein. Andernfalls läuft die Schuldenbremse ins Leere,“ erklärt der BdSt-Geschäftsführer. „Beispielsweise haben die angekündigten Millionenmittel für neue Digitalisierungsmaßnahmen, erneuerbare Energien und Klimaschutz nichts mit der Corona-Krise zu tun, vielmehr sind das staatliche Daueraufgaben. Ähnliches gilt schon für den ersten Nachtragshaushalt. Wenn der Borkenkäfer nicht durch das Corona-Virus mutiert sein sollte, kann das Land für die Bekämpfung der Plage und dessen Folgen nicht rund 50 Millionen Euro an Corona-Schulden aufnehmen. Stattdessen müssten alle neuen Maßnahmen ohne Corona-Bezug durch Einsparungen im Haushaltsplan oder Rücklagenauflösungen gegenfinanziert werden – so sinnvoll die einzelnen Maßnahmen auch sein mögen. Wäre es anders, könnte die Ampel-Koalition gleich noch den kostenlosen Nahverkehr oder Freibier für alle durch Corona-Schulden bezahlen, wenn sie schon dabei ist.“

Das geplante schuldenfinanzierte Sondervermögen mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro erinnert der Steuerzahlerbund an den abgewickelten Pensionsfonds. „Wir haben eigentlich gedacht, dass Ministerpräsidentin Dreyer und Finanzministerin Ahnen ihre bittere Lektion mit schuldenfinanzierten Sondervermögen nach dem unrühmlichen Ende des Pensionsfonds gelernt hätten. Aber offenbar ist dem nicht so“, bedauert der BdSt-Geschäftsführer. „Das sogar bis Ende 2022 befristete Sondervermögen stellt eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Jährlichkeitsprinzips dar. Wenn die Corona-Krise noch in den Jahren 2021/2022 massiv nachwirken sollte, steht es der kommenden Regierungskoalition frei, wieder von der Schuldenbremse abzuweichen. Aber Kredite auf jahrelangen Vorrat aufzunehmen und einem Sondervermögen zuzuführen, halten wir gleichfalls für verfassungswidrig.“

Enttäuscht ist die Steuerzahler-Organisation darüber, dass die Ampel-Koalition zur Gegenfinanzierung nicht mal ansatzweise auf Sparmaßnahmen setzt. „Neue Schulden in Milliardenhöhe will die Ampel-Koalition gerne im Schnellverfahren aufnehmen. Doch obgleich sich Rheinland-Pfalz für den zweiten Nachtragshaushalt deutlich mehr Zeit genommen hat als die allermeisten anderen Bundesländer, will die Ampel-Koalition keinen einzigen Cent an Einsparmöglichkeiten gefunden haben“, moniert Quante. „Dabei liegt das Vor-Corona-Volumen des Landeshaushalts bei über 18 Milliarden Euro. Gerade Krisenzeiten sollten ein Anlass sein, alle Ausgabenposten gründlich zu durchforsten.“

Der Steuerzahlerbund sieht nun den Landtag in der Pflicht. „Die Ampel-Fraktionen im Landtag sollten all diese gravierenden Mängel im Nachtragshaushalt dringend beseitigen“, appelliert Quante. „Falls nicht, so hoffen wir auf eine Verfassungsklage der Opposition. Die Schuldenbremse darf in ihrem ersten Anwendungsjahr nicht zur Makulatur verkommen. Vielmehr muss sie konsequent verteidigt werden.“

Grundlage der Schuldenkritik des BdSt Rheinland-Pfalz ist ein aktuelles Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Christoph Gröpl aus Saarbrücken zur fehlenden Vereinbarkeit des zweiten Nachtragshaushaltes des Bundes mit der Schuldenbremse. Das Gutachten kann beim Steuerzahlerbund angefordert werden oder hier heruntergeladen werden:

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