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Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“

Top News 23.12.2021

Keine belastenden Maßnahmen über die Festtage

Viele Bundesländer weisen ihre Finanzbeamten an, rund um die Weihnachtsfeiertage auf Maßnahmen zu verzichten, die für Steuerzahler besonders belastend sein könnten. Auch in diesem schwierigen Jahr 2021 halten viele Bundesländer am sogenannten Weihnachtsfrieden fest. Das heißt, dort verzichten die Finanzämter in den kommenden Tagen zum Beispiel auf die Androhung von Zwangsgeldern oder auf Vollstreckungen. Außerdem wird von Ankündigungen zu Außenprüfungen abgesehen. Ausnahmen werden allerdings bei dringenden Fällen gemacht – zum Beispiel dann, wenn nach der Weihnachtszeit eine Verjährung droht. 

Für Steuerbescheide und Mahnungen gibt es allerdings keinen Versandstopp. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Ebenso müssen bereits fällige Steuern während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der „Weihnachtsfrieden“ keine Nachteile, denn auch diese Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt.

Wo die Finanzämter mit den Steuerzahlern Nachsicht haben, zeigt folgende Übersicht:

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