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BdSt Bayern rückt Belastung durch Erbschaftsteuer für sozial verträgliche Mieten in den Fokus
Vor allem in solchen Räumen stellt die Übertragung von privaten Mehrfamilienhäusern durch Schenkung oder im Erbfall die betroffenen Familien immer öfter vor kaum lösbare Probleme. Obwohl die Immobilie schon Jahrzehnte im Familienbesitz ist und gerade nicht verkauft werden soll, wird für den Übergang auch innerhalb der Familie der Verkaufspreis, sprich der Verkehrswert, für steuerliche Zwecke angesetzt. Dabei finden sich gerade in solchen Mietshäusern häufig noch die Beispiele für sozial verträgliche private Vermietung. Der Wohnraum ist bezahlbar, die Mieten liegen oft unter den Vergleichsmieten des Mietspiegels und es existieren über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg gewachsene Mieterstrukturen. Den Vermietern und auch den Nachfolgern wäre daran gelegen, an diesen Strukturen nichts zu ändern. Der Erhalt der Hausgemeinschaft und sozial verträgliche Mieten stehen im Vordergrund, nicht die rendite- und wertsteigerungsorientierte Verwaltung des Objekts. Deshalb schlägt der Bund der Steuerzahler vor, eine erbschaftsteuerliche Begünstigung vergleichbar der Regelung für Betriebsvermögen vor, um günstige Mietverhältnisse nicht durch die Erbschaftsteuer zu belasten.
Mit einem Schreiben an den Bayerischen Finanzminister Albert Füracker hat der bayerische Steuerzahlerbund mit diesem Problem konfrontiert. Der Minister stimmt mit dem Verband überein, dass der Erhalt von sozialverträglichen Mietobjekten einen Gemeinwohlgrund darstellen könnte, der eine Entlastung der Übertragung von Mietobjekten rechtfertigen kann.