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Zehntausende Nutzfahrzeuge zu hoch besteuert!
Der Zoll verschickt seit Ende 2018 neue Kfz-Steuerbescheide für leichte Nutzfahrzeuge. Teilweise mit zu hoher Steuer, wie eine aktuelle Statistik zeigt! Ein Einspruch kann sich daher lohnen: Bisher wurde jedem zweiten Einspruch stattgegeben.
Mehr als 200.000 Fahrzeughalter haben für ihr leichtes Nutzfahrzeug einen geänderten Kfz-Steuerbescheid erhalten – in den allermeisten Fällen mit einer höheren Kfz-Steuer. Betroffen sind zum Beispiel Bauhandwerker, Dienstleister oder Gartenbauunternehmer, die kleine Transporter im Unternehmen einsetzen. Doch nicht bei allen Fahrzeugen ist die höhere Steuer berechtigt. Als Bund der Steuerzahler raten wir weiterhin: Kfz-Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen!
Schon zu Jahresbeginn hatten wir Betroffene dazu aufgerufen, ihre Steuerbescheide zu prüfen und ggf. Einspruch einzulegen. In vielen Fällen hat sich dies auch gelohnt: Auf die schriftliche Anfrage eines Abgeordneten gab das Bundesfinanzministeriums jetzt bekannt, dass jeder zweite Einspruch erfolgreich war. So haben rund 46.500 Halter ihrem Steuerbescheid widersprochen, was in 21.500 Fällen zu einer Änderung führte.
Unter den 150.000 geänderten Kfz-Steuerbescheiden, gegen die bisher kein Einspruch eingelegt wurde, sind möglicherweise noch einige Fahrzeuge, die ebenfalls zu hoch besteuert werden. Halter kleiner Nutzfahrzeuge sollten daher in jedem Fall ihren Kfz-Steuerbescheid prüfen und eventuell eine Änderung beantragen. Dies gilt auch für Neuanschaffungen und den erstmaligen Kfz-Steuerbescheid.
Unsere Kritik – und Hilfe für Sie!
Der BdSt hatte sich wegen der schlechten Kommunikation beim Zoll beschwert, da die Betroffenen über die Berichtigungsmöglichkeiten im Steuerbescheid nicht ausreichend informiert werden. Zudem hätten die Halter zunächst zum Sachverhalt befragt werden sollen, so unsere Meinung, statt direkt einen höheren Kfz-Steuerbescheid zu erhalten.
Deshalb erklären wir Ihnen in einem Video, ob Sie betroffen sind – und was Sie in diesem Fall tun können.