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Nein zur Vermögensteuer – BdSt wendet sich gegen SPD-Pläne
Unsere neue Musterklage: Soli-Aus ab 2020!
Bund der Steuerzahler reicht Klage wegen zu später Soli-Abschaffung ein
Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim Finanzgericht Nürnberg eingereicht (Aktenzeichen: 3 K 1098/19). Anlass ist die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben – in diesem Sinne hatte das Bundeskabinett gestern den Soli-Teilabbau ab 2021 beschlossen.
Mit der Klage setzt sich der Verband dafür ein, dass die Politik ihr jahrzehntealtes Versprechen einlöst, den Zuschlag komplett abzuschaffen, wenn die Aufbauhilfen für Ostdeutschland enden. „Die Menschen müssen sich auf Zusagen der Politik verlassen können“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Die Politik hat den Soli immer mit den Finanzhilfen für die neuen Länder verknüpft. Diese laufen zum Jahresende aus, sodass die Begründung für die Ergänzungsabgabe entfällt – der Soli hat keine Legitimation mehr!“ Betreut wird die Klage von Rechtsanwalt Michael Sell, der zuletzt als Abteilungsleiter für direkte Steuern im Bundesfinanzministerium tätig war.
BdSt-Musterklagen 2020 und 2007
Juristisch steht der Soli bereits seit langem zur Diskussion: Dies zeigt eine weitere von uns unterstützte Musterklage, die sich auf einen Sachverhalt aus dem Jahr 2007 bezieht – dieses Verfahren liegt bereits dem Bundesverfassungsgericht vor. Deshalb müssen die Steuerzahler derzeit nicht selbst aktiv werden: Die Steuerbescheide bleiben in puncto Solidaritätszuschlag von Amts wegen offen.
In unserer neuen Musterklage geht es explizit um das Jahr 2020. Hierzu greifen die Kläger die vom Finanzamt festgesetzten Steuervorauszahlungen an. Für die Folgejahre plant die große Koalition, einen Großteil der Soli-Zahler zu entlasten. Diesen ersten Schritt hatte der Bund der Steuerzahler zunächst begrüßt. Allerdings kommt dem Verband der geplante Soli-Ausstieg 2021 zu spät. Denn allein im nächsten Jahr wird der Bund voraussichtlich noch einmal rund 20 Soli-Milliarden von den Steuerzahlern einnehmen. Zudem fehlt uns der zweite Schritt im Soliabbau-Entwurf. „Der Zeitplan für einen Komplett-Abbau muss im Gesetz fixiert werden!“, fordert BdSt-Präsident Holznagel.
Unser „1 x 1 des Solidaritätszuschlags“ können Sie hier herunterladen.
Mitglieder können sich die Klageschrift hier herunterladen.