Fast ein Drittel der Main-Kinzig-Kommunen dreht an der Steuerschraube
Leerstand kann Grundsteuererlass rechtfertigen
Im Hochtaunuskreis bleibt Steuerbelastung weitgehend stabil
BdSt Hessen begrüßt Zurückhaltung / Drei von 13 kreisangehörigen Kommunen erhöhten mindestens eine Steuer / Fünf Kommunen verzichten auf Straßenbeiträge
Der BdSt Hessen hat die aktuelle Steuerpolitik der Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis aufbereitet. „Unser Vergleich aller Steuersätze zeigt, dass die Steuerzahler im Hochtaunuskreis 2018 etwas durchatmen können. Nachdem im letzten Jahr noch mehr als 60 Prozent der Kommunen eine Steuererhöhung beschlossen haben, ist es dieses Jahr weniger als ein Viertel“, so Joachim Papendick, Vorsitzender des hessischen Steuerzahlerbunds. Von den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden steigerten im Jahr 2018 lediglich drei mindestens eine kommunale Steuer. Die Aufschläge fielen dabei vergleichsweise moderat aus. Erfreulich ist aus Steuerzahlersicht auch, dass alle Kommunen des Landkreises einen ausgeglichenen Haushalt verabschiedet haben.
Wie schon in den vergangenen Jahren verlangt Bad Homburg mit 385 Prozent den höchsten Gewerbesteuerhebesatz, dicht gefolgt von Glashütten, Königstein, Neu-Anspach und Oberursel, wo jeweils 380 Prozent aufgerufen werden. Dagegen werden die Gewerbesteuerzahler in Grävenwiesbach mit 330 Prozent am wenigsten belastet. In diesem Jahr drehte mit 15 Punkten nur Neu-Anspach an der Steuerschraube. Dadurch stieg der Kreisdurchschnittswert im Vergleich zum Vorjahr um einen Punkt auf jetzt 364 Prozent an.
Als einzige Kommune steigerte Steinbach den Hebesatz der Grundsteuer B (+10 Punkte). Den unrühmlichen Spitzenplatz im Landkreis belegt weiterhin Oberursel mit 595 Prozent. Den zweithöchsten Hebesatz verlangt die Stadt Steinbach, wo die Belastung seit 2011 kontinuierlich erhöht wurde und inzwischen bei stolzen 580 Prozent liegt. Dahinter folgen mit je 540 Prozent Königstein und Neu-Anspach. Am wenigsten werden die Steuerpflichtigen hingegen in Wehrheim belastet, wo der Hebesatz 325 Prozent beträgt. Der Durchschnittswert des Landkreises liegt 2018 bei dieser Steuer unverändert bei 463 Prozent.
Die weniger ertragreiche Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen wurde ebenfalls nur von Steinbach erhöht. Die Stadt verlangt mit 580 Prozent auch den höchsten Hebesatz im Kreis, gefolgt von Schmitten mit 525 Prozent. Den dritten Platz teilen sich Friedrichsdorf und Glashütten mit jeweils 450 Prozent. Königstein verzichtet als einzige Kreiskommune weiterhin völlig auf die Erhebung dieser Steuer. Der Durchschnittswert beträgt unverändert 361 Prozent.
Bei den Bagatellsteuern gab es nur wenig Veränderungen. So müssen die Hundehalter in Schmitten etwas höhere Steuern entrichten. Außerdem beschloss Neu-Anspach eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer von 10 auf 15 Prozent. Insgesamt müssen die Steuerzahler in über der Hälfte der Hochtaunus-Kommunen eine Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Aktuell wird das Thema Straßenbeiträge heiß diskutiert. Fünf von 13 Hochtaunus-Kommunen verzichten derzeit auf die finanzielle Beteiligung der Anwohner an der Straßensanierung: Bad Homburg, Friedrichsdorf, Oberursel, Steinbach und Wehrheim. Nur eine Kommune (Neu-Anspach) erhebt wiederkehrende Beiträge. Ob sich dies mit der neuen Gesetzgebung ändert, wird der BdSt Hessen weiterhin beobachten. Hessische Kommunen erhalten laut der aktuellen Gesetzgebung Landeszuschüsse für die Erhebung wiederkehrender Beiträge. Der hessische Steuerzahlerbund lehnt wiederkehrende Beiträge ab, weil ihre Erhebung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Hier können Sie die detaillierte Übersicht für den Hochtaunuskreis herunterladen.
Die Tabellen aller bisher veröffentlichten Landkreise finden Sie hier.