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Grundsteuererklärung 2022

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 24.03.2022, Hans-Ulrich Liebern

Wichtige Informationen zur neuen Grundsteuer

Im Mai werden die Finanzämter die Grundstücksbesitzer über das neue Verfahren informieren. Den genauen Fahrplan finden Sie hier.

Erste Informationen über die neue Grundsteuer bietet auch eine Seite des Finanzministeriums auf www.grundsteuer.nrw.de.  Dort gibt es zahlreiche Informationen für die einzelnen Zielgruppen wie Grundstückseigentümer, Unternehmen und Hausverwaltungen.

Der Bund der Steuerzahler hat zusammen mit Haus und Grund und dem Verband Wohneigentum den Finanzminister um eine unbürokratische Lösung für die Eigentümer gebeten, die nicht in der Lage sein werden, ihre Erklärung online abzugeben. Dazu schreibt der Minister: “ Wie Sie richtigerweise ausführen, sind die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts grundsätzlich gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Dies ist z.B. über www.elster.de möglich. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

Ist dies nicht möglich, kann die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten, z.B. wenn kein Zugang zum Internet besteht. In diesen Fällen können mit dem Antrag Papiervordrucke bei dem zuständigen Finanzamt angefordert werden.“

Der Bund der Steuerzahler NRW bietet folgende Webinare zum Thema an:

Reform der Grundsteuer in NRW – Grundlagenwissen

Donnerstag, 21. April 2022, 18 Uhr
Zur Anmeldung

Reform der Grundsteuer in NRW

Dienstag, 24. Mai 2022 18, Uhr
Zur Anmeldung

Donnerstag, 30. Juni 2022, 18 Uhr
Zur Anmeldung

 

 

 

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