Haushaltsberatungen in Hamburg: Mit Augenmaß sparen, denn die Bürger dürfen nicht stärker belastet werden!
Der große BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich 2016-2024
BdSt-Stellungnahme zur Grundsteuer im Landtag
Bei einer Anhörung im Landtag von NRW ging es um das "Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen". So sperrig der Titel, so verkorkst die gesamte Reform. Die Kritik am neuen Grundsteuermodell in NRW wird immer lauter. Das sagt der Bund der Steuerzahler:
Um die Wohnkosten nicht weiter steigen zu lassen, hat sich der Bund der Steuerzahler NRW in der Landtagsanhörung für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer ausgesprochen. Grundsätzlich jedoch sieht der Verband keine Zukunft für die Grundsteuer. Er fordert die Politiker auf, über Alternativen nachzudenken. "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Grundsteuer darf auf keinen Fall kleinstteilig weiter das Bundesmodell nachgebessert werden. Die Akzeptanz des Bundesmodells durch die Bürgerinnen und Bürger ist ohnehin schon gering", so Sabina Büttner, Leiterin Steuern und Soziales beim BdSt NRW.
Zwischenlösung: gesplittete Hebesätze
„Die regierungstragenden Fraktionen sind richtigerweise dem Rat des BdSt NRW der ersten Anhörung vor zwei Monaten gefolgt“, zeigt sich BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer zufrieden. Sie legten einen Gesetzentwurf vor, der es den Kommunen ermöglichen soll, gesplittete Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen. Damit reagieren die Fraktionen auf die deutliche Lastenverschiebung, die das neue Grundsteuer-Modell des Bundes verursacht hat. Dabei ergeben sich höhere Werte insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum. „Die Möglichkeit, gesplittete Hebesätze einzuführen, verlagert zwar die Verantwortung und die Diskussion auf die ohnehin schon stark belasteten Kommunen, ist aber aus unserer Sicht die sachgerechteste Lösung", So
Steinheuer. Gerade in Nordrhein-Westfalen, das Bundesland mit den mit Abstand höchsten Grundsteuer-Hebesätzen, sollte zwingend verhindert werden, dass sich das Wohnen noch einmal zusätzlich verteuert.
Land steht in der Verantwortung
Dass sich die Regierungsfraktionen dazu entschieden haben, die gesplitteten Hebesätze einzuführen, ist aus Sicht des BdSt NRW der richtige Weg, Belastungsverschiebungen ausgleichen zu können. Für die Umsetzung bedürfe es jedoch einer Zusammenarbeit von Land und Kommunen. Hinsichtlich der erforderlichen Einführung zum 1.1.2025 sei auch das Land gefragt. Es hat erst sehr spät auf die lange absehbare Belastungsverschiebung reagiert und muss die Kommunen deshalb bei der Umsetzung der gesplitteten Hebesätze unterstützen. Zum einen muss die Einführung der gesplitteten Hebesätze rechtssicher sein, damit die Finanzierung der Kommunen sichergestellt werden kann. Zum anderen muss das Land die Kommunen bei der administrativen Umsetzung unterstützen. Die Gegebenheiten vor Ort in den Kommunen geben es nicht her, dass eine schnelle Umsetzung des geplanten Gesetzes aus eigener Kraft möglich erscheint.
Grundsteuer hat keine Zukunft
In der Anhörung im Landtag am 18. Juni betonten Sabina Büttner, Leiterin Steuern und Soziales beim BdSt NRW, und Philipp Sprengel, BdSt-Referent für Haushalts- und Finanzpolitik, dass die gesplitteten Hebesätze nur eine pragmatische Lösung für den Moment seien. Die Grundsteuer an sich habe mittel- und langfristig keine Zukunft. Musterklagen, die die Verfassungswidrigkeit des Grundsteuermodell des Bundes feststellen, hat der BdSt gemeinsam mit Haus und Grund bereits Ende 2023 eingereicht. "Jetzt gilt es, kein weiteres Flickwerk zu produzieren, sondern eine neue, unbürokratische und sachgerechte Lösung zur kommunalen Finanzierung auf den Weg zu bringen", erklärt Sabina Büttner. „Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer sollte die Politik endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken", fordert BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer.
Lesen Sie mehr: