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Wo Rex und Leo richtig ins Geld gehen

Presseinformation 25.07.2019

Hundesteuer sollte in Rheinland-Pfalz abgeschafft werden

Der beste Freund des Menschen kann ganz schön teuer werden. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Steuerzahlerbundes zur Hundesteuer unter den 50 größten Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Abhängig von Wohnort, Hunderasse und Anzahl müssen Herrchen und Frauchen von 45 Euro bis hin zu 1.680 Euro pro Jahr und Hund zahlen. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine überflüssige Bagatellsteuer, die abgeschafft werden sollte.

Die Hundesteuer wurde in Deutschland bereits im Mittelalter als „Hundekorn“ gezahlt und als Steuer erstmals in Offenbach am Main im Jahr 1807 zur Tilgung von Kriegsschulden erhoben. Im heutigen Steuersystem zählt sie zu den nicht sonderlich aufkommensstarken Bagatellsteuern. So haben die Kommunen in Rhein­land-Pfalz im Jahr 2018 insgesamt nur etwa 19 Millionen Euro über die Hundesteuer eingenommen. Anders als oft von den Hundebesitzern erwartet dienen diese Steuereinnahmen aber nicht z.B. der Wegereinigung von Hundekot. Tatsächlich ist die Hundesteuer nicht zweck­gebunden, so dass die Einnahmen in den allgemeinen Haushalt der Kommune fließen. Neben der eher dürftigen Generierung von Einnahmen versuchen Städte und Gemeinden mit der Hundesteuer auch, die lokale Anzahl der Tiere zu begrenzen. Deswegen ist die Haltung eines zweiten und dritten Hundes oft teurer als die des ersten Hundes. Aus demselben Grund gibt es oft eine stark erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde, den sog. Kampfhunden.

„Abhängig vom Wohnort, der Hunderasse und Anzahl der gehaltenen Hunde reicht der aktuelle Steuersatz in Rheinland-Pfalz pro Jahr und Hund von 45 Euro bis hin zu 1.680 Euro. Tendenziell lässt sich beobachten: Je größer die Stadt oder Gemeinde ist, desto höher fällt die Hundesteuer aus“, erklärt René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Allerdings belegt diese extreme Spanne auch, dass die Höhe der Hundesteuer nicht wirklich von sachlichen Erwägungen, sondern mehr von Willkür geprägt ist. Auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hundehalter wird keine Rücksicht genommen. Viele europäische Länder haben die Hundesteuer bereits abgeschafft. Rheinland-Pfalz könnte und sollte diesem Beispiel folgen.“

Kommunen im Hundesteuer-Vergleich

Wenn es um den ersten „normalen“ Hund geht, so ist es in der Landeshauptstadt Mainz mit 186 Euro pro Jahr am teuersten. Platz 2 teilen sich Trier und Landau mit jeweils 120 Euro pro Jahr. Auf dem dritten Platz mit jeweils 108 Euro pro Jahr stehen Koblenz, Bad Kreuznach, Pirmasens und Worms. Dagegen ist es in Nieder-Olm mit jährlich 45 Euro für den ersten Hund am günstigsten, dicht gefolgt von Böhl-Iggelheim mit 50 Euro pro Jahr und Montabaur mit 51 Euro pro Jahr.

Wer sich wiederum nicht nur mit einem Hund begnügen möchte, muss in 80 Prozent der betrachteten Kommunen für zusätzliche Hunde weit tiefer in die Tasche greifen. Mit 216 Euro pro Jahr ist die Landeshauptstadt Mainz auch beim zweiten Hund negativer Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz. Auf Platz 2 rangiert Trier mit 168 Euro pro Jahr und auf Platz 3 Bendorf mit 156 Euro pro Jahr. Mit jeweils 60 Euro pro Jahr sind Betzdorf und Nieder-Olm für den zweiten Hund am erschwinglichsten. Beim dritten und jeden weiteren Hund ist es in Worms mit 230 Euro pro Jahr am teuersten, dicht gefolgt von Trier mit 228 Euro pro Jahr. Dagegen sind Betzdorf mit 60 Euro pro Jahr und Wörth am Rhein mit 72 Euro pro Jahr am preiswertesten.

Eine erhöhte Besteuerung von Kampfhunden nehmen 34 der 50 untersuchten Kommunen vor. Beim ersten gehaltenen Kampfhund ist Wittlich mit 800 Euro pro Jahr das teuerste Pflaster. Die Stadt Bitburg folgt mit 792 Euro pro Jahr auf Platz 2 und Boppard mit 780 Euro pro Jahr auf Platz 3. Die niedrigsten Steuersätze zahlen dagegen die Kampfhunde-Halter in Böhl-Iggelheim (50 Euro pro Jahr) und Montabaur (51 Euro pro Jahr).

Richtig kostspielig ist in vielen Städten und Gemeinden die Haltung von mehreren Kampfhunden. Beim zweiten und dritten Kampfhund liegt die Stadt Boppard mit 1.320 Euro bzw. 1.680 Euro mit großem Abstand an der Spitze. Beim zweiten Kampfhund langen Mühlheim-Kärlich mit jährlich 1.000 Euro und Bitburg mit 864 Euro gleichfalls stark zu. Beim dritten und jeden weiteren Kampfhund sind Wörth am Rhein mit 1.260 Euro pro Jahr und Konz mit 1.085 Euro pro Jahr nach Boppard am kostspieligsten für die Kampfhunde-Halter.

Eine einheitliche Besteuerung ohne Rücksicht auf die Rasse und Anzahl der gehaltenen Hunde hat echten Seltenheitswert. Denn von den 50 betrachteten Kommunen nehmen nur Bad Kreuznach (108 Euro je Hund), Neuwied (96 Euro je Hund) und Grünstadt (84 Euro je Hund) keine Differenzierung vor.

In bestimmten Fällen ist die Hundehaltung von der Steuer befreit oder zumindest ermäßigt. Beispielsweise darf für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, keine Hundesteuer erhoben werden. Auf die Erhebung einer Steuer auf Blindenhunde verzichten alle untersuchten 50 Städte und Gemeinden. Löblich ist auch, dass zumindest 16 Kommunen eine zeitlich begrenzte Steuererleichterung für einen aus dem örtlichen Tierheim übernommenen Hund gewähren. Beispielsweise bewilligen die Städte Trier, Ludwigshafen und Kaiserslautern in solchen Fällen eine Steuerbefreiung für die Dauer von zwei Jahren. In Städten wie Mainz, Koblenz und Zweibrücken erfolgt die Steuerbefreiung zumindest für die Dauer von einem Jahr. „Von diesen Ermäßigungen profitieren letztlich nicht nur die Heimhunde, sondern auch die Kommunen, da sie weniger Geld für die Versorgung im Tierheim ausgeben müssen“, so Quante.

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Hildegard Filz
Pressesprecherin

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